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2. Runde vor dem OVG in Lüneburg: Zubringer K40 zur A26 in Buxtehude

wie bereits bekannt, geht es am 04.12.2023 in Lüneburg beim OVG zum Rückspiel: Klage gegen den Zubringer K40 zur A26.Das Hinspiel am 19.11.2019 vor dem Verwaltungsgericht in Stade haben wir überlegen und ganz klar gewonnen. Grundlegend hat sich nichts an unserer Form geändert, wir sind genauso gut vorbereitet, wie beim ersten Mal. Unserem Gegner, dem Landkreis Stade ist es auch nicht gelungen sich zu verstärken, sondern ganz im Gegenteil hat sich seine Durchschlagskraft verringert. Was wir nicht beurteilen können, sind die neuen Schiedsrichter in Lüneburg. Diese gilt es nun ebenfalls mit unseren Argumenten zu überzeugen.

Was wir in den letzten Jahren erreicht haben ist schon etwas Besonderes, muss nun erneut weiter verteidigt werden. Deshalb ist es notwendig in Bestbesetzung anzutreten.

Was wir brauchen, ist ein großer Rückhalt an “Zuschauern/Fans” die den Saal füllen und uns unterstützen. Gemeinsam schaffen wir auch dieses Rückspiel.

Es hat lange gedauert aber nun ist es soweit. Die Zeit hat für uns gespielt. Wir haben einen neuen Landrat in Stade, der Landkreis hat ein Finanzierungsproblem für den Haushalt, Wir haben eine gleichmäßige Verteilung der Verkehre zwischen der Dammhausener Straße und der Rübker Straße, Die Spange hat jetzt schon ein Stauproblem und durch die Bebauung wird sich dieses vergrößern. An den Lärmproblemen beim Bau der Straße und der zukünftigen Lärmbelastung hat sich nichts geändert. Die Lärmbelastung an der Harburger Straße ist jetzt schon so hoch, dass es eigentlich Lärmschutzwände geben müsste.

Wir können und sollten optimistisch in diese Verhandlung gehen und uns an Stade erinnern. Zuversicht statt Resignation. Die Anfeindungen welche wir über die Jahre erfahren haben dürfen nicht umsonst gewesen sein.

Termin:

Montag 04 Dezember 2023

09:30 Uhr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Sitzungssaal 1

Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg

Wegbeschreibung

Lüneburg liegt an der Hauptverbindung zwischen Hannover und Hamburg. Dadurch ist die Stadt aus beiden Richtungen stündlich bequem mit dem Zug zu erreichen. Aus Richtung Lübeck und Dannenberg verkehren mehrmals täglich Nahverkehrszüge. Direkt neben dem Bahnhofsvorplatz fahren die Busse vom ZOB ab. Die Linie 5011 Richtung Rettmer/Häcklingen bringt Sie bis zur Haltestelle Kurpark in der Uelzener Straße und von dort sind es noch ca. 50 m stadtauswärts zu gehen.

Wenn Sie mit dem Pkw aus Richtung Hamburg anreisen, fahren Sie auf der Ostumgehung Lüneburg bis zur Abfahrt “Kaltenmoor” im Osten der Stadt. Ab hier fahren Sie Richtung Innenstadt und an der Kreuzung B4/B209 fahren Sie geradeaus, bis Sie links in die Uelzener Straße abbiegen können. Wenn Sie mit dem Pkw aus Richtung Hannover anreisen, fahren Sie auf der Ostumgehung Lüneburg bis zur Abfahrt “Häcklingen” im Süden der Stadt. Ab hier fahren Sie Richtung Innenstadt, biegen links in die Straße Munstermannskamp ein und dann gleich rechts in die Uelzener Straße. Parken können Sie auf dem Parkplatz am Kurpark.

Baumfällung entlang der Rübker Straße

Der Landkreis hat heute entlang der Rübker Straße die Fällung der Straßenbäume weitgehend abgeschlossen. Nach Ankündigungen des Landrats in den Medien sollen auch „weitere Baumaßnahmen“, u.a. der Bau des Regenrückhaltebeckens jetzt beginnen.

Wir, die Bürgerinitiative Rübker Straße fordern den Landkreis auf, das Kettenrasseln zu unterlassen!

Baumschlag 05-02-21-II

Rübker Straße Baumschlag Feb. 2021

Bauarbeiten inklusive des Baus des Regenrückhaltebeckens nördlich des Feldmannwegs sind ohne Zugriff auf Privatgrundstücke nicht möglich. Wir, die Betroffenen, u.a. ein örtlicher Landwirt, werden unsere Grundstücke nicht ohne Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren abgeben. Will der Landkreis wirklich die Verfahren nach dem Niedersächsischen Enteignungsgesetz jetzt beginnen, obwohl das OVG im Berufungsverfahren innerhalb eines Jahres entscheiden kann? Wo soll die notwendige Eile für die zwangsweise Überlassung von Privatgrundstücken herkommen? Und: Will der Landkreis wirklich die Anwohner an der Rübker Straße extremen Baulärm aussetzen, bevor überhaupt geklärt ist, dass es bei der Trasse bleibt – ganz abgesehen von den eingesetzten Steuergeldern.

Voraussetzung für die angekündigten Baumaßnahmen ist zudem ein formales Ausschreibungsverfahren, das bisher nicht einmal begonnen hat.

Wir die BI meinen, dass der Landkreis ein Eilverfahren erzwingen will, in dem das Gericht die Sache nur oberflächlich und ohne mündliche Verhandlung prüfen würde. Weil der Landkreis vor dem VG Stade verloren hat, will er eine komplette Neuverhandlung vermeiden. In diesen Weg will sich die Bürgerinitiative nicht zwingen lassen.

Ein Eilverfahren kann jederzeit eingeleitet werden, darauf werden wir, die Anwohner nicht verzichten. Das sollte aber nicht nötig sein. Der Landkreis sollte den redlichen Weg wählen und die Justiz in Ruhe arbeiten lassen. Kettenrasseln – zumal durch den klaren Verlierer – ist bei einem solch grundlegenden Konflikt einfach unangemessen.

Baumschlag_05-02-21_

Rübker Straße Baumschlag

Baumschlag Feb. 05-02-2021

Kahlschlag Rübker Straße

Kahlschlag Rübker Straße

OVG Lüneburg kippt Stader Urteil vom Nov. 2019 im Planfeststellungsverfahren Rübkerstraße

Das OVG Lüneburg hat nun Anfang Januar 2021 der Beschwerde des LK Stade stattgegeben und die Berufung zugelassen.

Im November 2019 hatte das Verwaltungsgericht Stade in erster Instanz den Planfeststellungsbeschluss wegen diverser Mängel aufgehoben und eine Berufung nicht zugelassen. Die Kammer war der Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem schweren Abwägungsfehler leidet. Die bei der Abwägung zu berücksichtigenden gegenläufigen Belange des Naturschutzes und der erhöhten Kosten bei Verfolgung einer möglichen Trassenführung östlich um Buxtehude herum und einem Anschluss an die Harburger Straße weiter südlich einerseits und die mit der gewählten Variante einhergehenden Beeinträchtigungen der Anlieger im Hinblick auf die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke und der erheblichen Immissionsbelastungen durch Lärm andererseits seien nicht mit der ihnen zukommenden Gewichtung in die Abwägung eingestellt worden.
Dagegen hatte der LK Stade Beschwerde eingelegt.

Nun heißt es „Ring frei, für die zweite Runde“ vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Einen möglichen Termin wird es wohl erst Ende dieses Jahres geben.

Die Planungsklatsche Zubringer K40

Nun hat der Landkreis und seine Politik ihre Quittung erhalten. Jahrelanges herumdrucksen, keine wirklichen zündende Ideen, die so eine Planungsklatsche hätten verhindern können. Im Stadt- und Kreisparlament war man sich sicher, dass diese Planung zur Realisierung kommen wird, für den entsprechenden Nachdruck sorgte unser Landrat mit seiner gewinnbringender Einschüchterungspolitik. Hier kann man nur hoffen, das dieser Mann endlich seinen Hut nimmt und nicht nochmals für den Posten des Landrates kandidieren wird. Wir würden es ihm sogar danken!

Hierzu ein weiterer Kommentar von Tom Kreib www.kreiszeitung.de

Basta-Politik führt in die Sackgasse

Der Spruch, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, mag manchmal zutreffend sein. Im Fall des Urteils über den Ausbau der Rübker Straße (K40) zum Autobahnzubringer allerdings nicht. Es zeigt sich, dass eine Basta-Politik in die Sackgasse führt. Die Gegner der Ausbaupläne haben, auch öffentlich, immer wieder kritisiert, dass vor allem Landrat Michael Roesberg diese Variante wolle. Buxtehuder Ratspolitikerinnen und -politiker haben – allerdings nur hinter vorgehaltener Hand – darüber geklagt, dass aus dem Stader Kreishaus Druck kam. Die K40 soll es werden, basta! Das ist grandios gescheitert. Es wurden nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Stade zu viele Fehler gemacht. Der „Faktor Mensch“, der den Verkehr vor der Haustür aushalten muss, wurde nicht ausreichend gewürdigt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde daher nicht nur für rechtswidrig erklärt, er wurde gleich komplett aufgehoben. Das ist mehr als nur eine Klatsche für die Kreisverwaltung.

In Buxtehude sitzen in Rat und Stadtverwaltung keine Planungs-Dilettanten. Die Hansestadt hatte auf dem Höhepunkt der K40-Debatte vor einigen Jahren einen alternativen Trassenverlauf planen lassen, der zumindest möglich erschien und dem Wachtelkönig in seinem EU-Vogelschutzgebiet nur ein Fleckchen Land weggenommen hätte. Jetzt hat vor dem Verwaltungsgericht Stade ein Gutachter der Kläger sogar aufgezeigt, dass es eine Alternativtrasse gebe, die nur etwas anders verlaufen und auf Tempo 50 begrenzt werden müsse, und schon gebe es eine Umfahrung, die den Vogel gänzlich in Ruhe ließe. Warum der Landkreis fast schon gebetsmühlenartig wiederholt hat, dass seine K40-Planung alternativlos sei, bis ein Gericht sie kippen und nur dann der Weg für eine Neuplanung frei werde, ist ein Geheimnis, das gelüftet werden sollte. Ist Landrat Michael Roesberg vielleicht ein heimlicher Fan der K40-Gegner und wollte die Kreis-Trasse scheitern lassen, um dann eine Alternative zu planen? Wohl eher nicht. Das Urteil ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für die Planer im Stader Kreishaus. Die Menschen in Neukloster, Hedendorf, Ovelgönne und vor allem in Dammhausen werden länger mit dem Buxtehuder Autobahnverkehr in ihren Ortsteilen leben müssen. Dass sie wütend sind, ist nachvollziehbar. Nicht zu vergessen: Die Rübker, die durch die A26 ohnehin schon über Gebühr strapaziert werden, bekommen demnächst auch deutlich mehr Verkehr frei Haus. Jetzt ist es daher an der Zeit, nicht über juristische Winkelzüge für eine Berufung nachzudenken, sondern sofort mit der Neuplanung eines Buxtehuder Autobahnzubringers zu beginnen. Das, was an Wissen über alternative Trassen bei der Stadt Buxtehude, dem Landkreis Stade und der BI Rübker Straße und ihrem Gutachter vorhanden ist, muss jetzt schnell in eine konkrete Planung umgesetzt werden. Das schulden alle Beteiligten den Menschen, die unter dem B73-Verkehr und jetzt oder demnächst auch dem A26-Verkehr leiden.

 

Es ist geschafft – wir haben Geschichte geschrieben!

Das Verwaltungsgericht Stade hat am 19.11.2019 um 20:00 Uhr das Urteil verkündet.

Das Planfeststellungsverfahren wurde aufgehoben!

Buxtehude erhält vorläufig keinen Zubringer zur Autobahn A26

Das Urteil:

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.11.2019 den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Stade vom 28.11.2017 in der Fassung der Berichtigung vom 8.3.2018 betreffend den Ausbau der Rübker Straße (K 40) in der Hansestadt Buxtehude aufgehoben.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss sollte der Ausbau der Rübker Straße zwischen der Harburger Straße und dem zukünftigen Anschluss der Rübker Straße an die im Bau befindliche Bundesautobahn A 26 Stade – Hamburg planungsrechtlich abgesichert werden. Die Rübker Straße sollte dadurch zur Aufnahme des zu erwartenden verstärkten Verkehrsaufkommens zwischen der Hansestadt Buxtehude und der Bundesautobahn ertüchtigt werden. Die Kläger aller vier Verfahren (2 A 445/18, 2 A 457/18, 2 A 460/18 und 2 A 269/18) sind Anlieger des auszubauenden Abschnittes der K 40, deren Grundstücke teilweise für die Erweiterung der Straße in Anspruch genommen werden sollten.

Die Kammer ist der Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem schweren Abwägungsfehler leidet. Die bei der Abwägung zu berücksichtigenden gegenläufigen Be-lange des Naturschutzes und der erhöhten Kosten bei Verfolgung einer möglichen Trassenführung östlich um Buxtehude herum und einem Anschluss an die Harburger Straße weiter südlich einerseits und die mit der gewählten Variante einhergehenden Beeinträchtigungen der Anlieger im Hinblick auf die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke und der erheblichen Immissionsbelastungen durch Lärm andererseits seien nicht mit der ihnen zukommenden Gewichtung in die Abwägung eingestellt worden. Dieser Fehler habe sich auch auf das Abwägungsergebnis ausgewirkt. Die Kammer hält diesen Fehler auch für so schwerwiegend, dass er nicht in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann, weil er sich bereits auf die Trassenauswahl auswirkt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Zubringer A26 Rübker Straße vor dem Verwaltungsgericht Stade

Am 19.11.2019 findet der Gerichtstermin vor dem Verwaltungsgericht in Stade zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Rübker Straße statt
Wir würden uns über ein zahlreiches Erscheinen freuen.

Danke für den Zusammenhalt –  Danke für jegliche Unterstützung. Lasst uns diesen Zusammenhalt bitte am Dienstag auch vor Gericht demonstrieren. Bitte kommt vorbei und zeigt wie wichtig euch unser Kampf ist. Wir eifern seit 8 Jahren auf diesen Termin und nun ist er endlich da.

Hier noch alle Informationen im Überblick:

Dienstag 19.11.2019

Uhrzeit 9:15 Uhr

Verwaltungsgericht Stade

Am Sande 4a

21682 Stade

https://www.verwaltungsgericht-stade.niedersachsen.de/startseite/kontakt/anschrift_wegbeschreibung/anschrift-wegbeschreibung-72138.html

Für eine erfolgreiche Klage benötigen wir jegliche Unterstützung. Daher bitten wir alle, die verhindern möchten, dass die Rübker Straße zum Autobahnzubringer umgebaut wird, auch um finanzielle Unterstützung. Jeder Euro hilft!
Sparkasse Harburg Buxtehude, Kontoinhaber : U. Felgentreu,

IBAN: DE06 2075 0000 0090 7436 75, Verwendungszweck : Klagekonto Rübker Straße

Nächstes Treffen

 

Bürgerinitiative “Rübker Straße”

das nächste Treffen findet am:

dd.mm.jjjj   00:00 Uhr

Gaststätte
Hoyer’s Eck, Rübker Str.2 (Größer Saal)

statt.

Thema:

 

Dokumente zum Planfeststellungs-/ änderungsverfahren K40 (2017)

Planfeststellungsverfahren: Ausbau der Kreisstraße 40 „Rübker Straße“

Planfeststellungsunterlagen Gesamt K40 “Rübkerstraße” Download – Link Dez. 2017 -> <Planungsunterlagen 2017

____________________________________________________________________________________________

 

Alle Unterlagen im .zip-Format -> alle Unterlagen Rübker Straße

 

Erörterungstermine Sep. 2017 / Mai 2016

Download-Link 2017 -> Erörterungstermin 2017

Download-Link 2016 -> Erörterungstermin 2016
Download-Link 2016 -> Protokoll Ortstermin Jun. 2016

Hier besteht die Möglichkeit, die gesamten Unterlagen aus 2015 / 2011 zu sichten bzw. zu “downloaden”

Planänderungsunterlagen Stand Dez. 2015

Download-Link 2015 -> Planungsunterlagen aus Dez. 2015

Hier der Link zu den Planungsunterlagen Stand Nov. 2011

Link -> Planungsunterlagen aus Nov. 2011

Zubringer K40 “Rübker Straße”

Jetzt wird’s ernst!

am 23.10.2017 hat der Kreistag mit stoischer Gelassenheit den Weg für den Ausbau der Rübker Straße freigemacht.
Seit fast sieben Jahren haben wir gemeinsam verhindern können, dass die Rübker Straße zum Autobahnzubringer ausgebaut wird.

Wir wollen nicht: 

  • dass 24.000 Fahrzeuge zu Gesundheitsschädigungen und zum Verkehrskollaps in Buxtehude führen
  • isoliert sein, durch 3 Meter hohe Lärmschutzwände
  • Wertverlust unseres Eigentums in Kauf nehmen
  • dass unsere Lebensqualität unter dieser Maßnahme leidet

…. das sind nur einige Beispiele die uns in der Zukunft erwarten werden.

Es gilt diese fatale Planung juristisch zu stoppen!
Seit längerem zeigte sich schon für uns eher eine juristische, als eine politische Lösung in dieser Sache ab. Für eine erfolgreiche Klage benötigen wir ihre Hilfe. Daher bitten wir alle, die verhindern möchten, dass die Rübker Straße zum Autobahnzubringer wird, um finanzielle Unterstützung. Jeder Betrag hilft uns, dieses Vorhaben zu stoppen.

 

 

Konto:
Sparkasse Harburg-Buxtehude
Inh. U. Felgentreu
IBAN: DE06 2075 0000 0090 7436 75

Verwendungszweck: Klagekonto Rübker Straße

 

 

Kreistagssitzung am 23.10.2017

Sitzung des Kreistages (öffentlich)
Kreistag LK Stade
Datum: Mo, 23.10.2017
Zeit: 9:30 Uhr
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Sande 2, 21682 Stade

unter dem TOP Ö12 wird das Planfeststellungsverfahren “Ausbau der K40 Rübker Straße in Buxtehude” – Abschluss des Verfahrens / Planfeststellungsbeschluss (Entwurf) behandelt.

Der Entwurf enthält knapp 400 Seiten und kann auf der Internetseite des Landkreis Stade heruntergeladen werden.

Oder auch hier ->  2017-0956 Sitzungsvorlage_Kreistag_ Planung_K40

Wer Zeit hat, sollte als Zuschauer/Zuhörer an dieser Sitzung teilnehmen.