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Richtlinien für die Anlage von Straßen – Querschnitt

Die Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Querschnitt (kurz RAS-Q) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für den Bau und den Entwurf von Straßenquerschnitten in Deutschland. Sie werden herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln. Aktuell gültig ist die Ausgabe 1996.

Die RAS-Q galt bis 2008 für alle Arten von Außerortsstraßen. Mit der Einführung der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (kurz RAA) im Jahr 2008 wurden die Autobahnquerschnitte neu geregelt. Die übrigen Landstraßenquerschnitte sollen mit der im Jahr 2012 geplanten Einführung der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (kurz RAL) ebenfalls neu geregelt werden.[1] Die offizielle Einführung der RAL steht auch im Jahr 2013 noch aus, sodass die RAS-Q weiterhin ihre Gültigkeit für die Bemessung von Landstraßen besitzt.

In der Richtlinie werden Breitenabmessungen unterschiedlicher Straßen oder deren Bestandteile festgelegt, wie etwa die der Fahrbahn sowie der Mittel- und Randstreifen und der Bankette. Dazu werden feste Regelquerschnitte definiert. Des Weiteren schlägt sie, in Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung, verschiedene Regelquerschnitte für den Ausbau einer Straße vor.

Einbahnige Regelquerschnitte

 RQ 7,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 5,5 Meter)

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Häufiger Querschnitt bei Ortsverbindungsstraßen oder Erschließungsstraßen in dünn besiedelten Gebieten. Leistungsfähigkeit reicht bis zu 3000 Fahrzeugen, davon 60 Lkw pro Tag.

 

RQ 9,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 6,5 Meter)

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Standardquerschnitt für Landesstraßen mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 15.000 Fahrzeugen, davon 300 Lkw pro Tag.

 

RQ 10,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 7,5 Meter)

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Wirtschaftlicher und leistungsfähiger Querschnitt, der in der Regel für Bundesstraßen verwendet wird. Bis zu 20.000 Fahrzeuge pro Tag können abgewickelt werden.

 

RQ 15,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 11,5 Meter)

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Ähnlich wie RQ 10,5, jedoch mit einseitigem Zusatzfahrstreifen. Die Verkehrsqualität der Straße ist aufgrund der wechselseitigen Überholmöglichkeit gut, jedoch ist die Leistungsfähigkeit nicht größer, da der Zusatzfahrstreifen jeder Fahrtrichtung abwechselnd nur auf einer beschränkten Strecke zur Verfügung steht (2+1-System).

 

 

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