{"id":1851,"date":"2016-11-28T17:52:10","date_gmt":"2016-11-28T16:52:10","guid":{"rendered":"http:\/\/ruebkerstrasse.de\/?p=1851"},"modified":"2016-11-28T17:52:10","modified_gmt":"2016-11-28T16:52:10","slug":"planfeststellungsverfahren-allgemeiner-ablauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/?p=1851","title":{"rendered":"Planfeststellungsverfahren: Allgemeiner Ablauf"},"content":{"rendered":"<div class=\"content wrap4of4\">\n<div class=\"group main span3of4\">\n<div class=\"group section noline span3of4 ftext\">\n<div id=\"articleContent_78247\">\n<div class=\"group section noline span3of4\">\n<p>Die nachfolgende Grafik zeigt den allgemeinen Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens in Niedersachsen bei <a href=\"http:\/\/www.strassenbau.niedersachsen.de\/aufgaben\/planfeststellung\/planfeststellung-76801.html\" target=\"_self\">Zust\u00e4ndigkeit der Landesbeh\u00f6rde<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"group section noline span3of4\">\n<div class=\"img w100\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"\" src=\"http:\/\/www.strassenbau.niedersachsen.de\/assets\/image\/71626\" alt=\"Allgemeiner Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens in Niedersachsen\" usemap=\"#map_2437\" width=\"657\" height=\"422\" border=\"0\" \/><\/div>\n<p class=\"c1\">Allgemeiner Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens in Niedersachsen.<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Planfeststellungsbeh\u00f6rde<\/h5>\n<\/div>\n<div class=\"group section noline span3of4\">\n<p>Die Nieders\u00e4chsische Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr (Dezernat 33) ist in Niedersachsen die zust\u00e4ndige Planfeststellungsbeh\u00f6rde f\u00fcr Ma\u00dfnahmen an Bundesautobahnen und ausgew\u00e4hlten Bundesstra\u00dfen (sog. Bedarfsplanma\u00dfnahmen nach der Anlage 1 zum Bundesfernstra\u00dfenausbaugesetz), Flugh\u00e4fen, Betriebsanlagen f\u00fcr Stra\u00dfenbahnen, Seilbahnen sowie nicht-bundeseigenen Eisenbahnen sowie f\u00fcr H\u00f6chstspannungsleitungen ab einer Spannung von 110 kV (ausgenommen Bahnstromleitungen).<\/p>\n<p>Ihre Aufgabe besteht zun\u00e4chst darin, die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen auf deren Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sodann \u00fcbergibt sie die Unterlagen der Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde mit der Bitte, das Anh\u00f6rungsverfahren durchzuf\u00fchren. Nach Abschuss des Anh\u00f6rungsverfahrens fertigt sie &#8211; sofern die Voraussetzungen hierf\u00fcr vorliegen &#8211; einen Planfeststellungsbeschluss, der sich mit allen vom Vorhaben betroffenen Rechtsbeziehungen auseinandersetzt.<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde<\/h5>\n<p>Die Nieders\u00e4chsische Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr (Dezernat 33) ist in Niedersachsen f\u00fcr die o. g. Verfahren auch die zust\u00e4ndige Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde. Dar\u00fcber hinaus ist ihr die Aufgabe als Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde f\u00fcr Vorhaben der DB Netz AG, sog. bundeseigene Eisenbahnen (einschlie\u00dflich Bahnstromleitungen), \u00fcbertragen worden. Planfeststellungsbeh\u00f6rde ist insoweit das Eisenbahnbundesamt.<\/p>\n<p>Das Anh\u00f6rungsverfahren besteht aus folgenden Verfahrensschritten:<\/p>\n<ul>\n<li>Bekanntmachung, Beteiligung, Planauslegung der Planunterlagen,<\/li>\n<li>Weiterleitung der Stellungnahmen und Einwendungen an den\/die Vorhabenstr\u00e4ger(-in),<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung des Er\u00f6rterungstermins,<\/li>\n<li>Erstellung einer (landesbeh\u00f6rdlichen) Stellungnahme an die Planfeststellungsbeh\u00f6rde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>V<b>orhabenstr\u00e4ger(-in)<\/b><\/p>\n<p>Als Vorhabenstr\u00e4ger werden die Antragsteller in diesen Verfahren bezeichnet. F\u00fcr Bauvorhaben an Bundesstra\u00dfen und Autobahnen sind dies die regionalen Gesch\u00e4ftsbereiche der Nieders\u00e4chsischen Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr (fr\u00fcher \u201eStra\u00dfenbau\u00e4mter&#8221;), die f\u00fcr die Planung und sp\u00e4tere Ausf\u00fchrung zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n<p>Weitere Vorhabenstr\u00e4ger sind die DB Netz AG f\u00fcr Vorhaben an bundeseigenen Eisenbahnen, private Eisenbahnunternehmen wie beispielsweise die OHE und die EVB f\u00fcr Vorhaben an nicht bundeseigenen Schienenwege.<\/p>\n<p>F\u00fcr Stadtbahnen sind zwei Vorhabenstr\u00e4ger zu nennen: F\u00fcr Hannover die Infra (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH) sowie f\u00fcr Braunschweig die Braunschweiger Verkehrs-GmbH.<\/p>\n<p>Vorhabenstr\u00e4ger f\u00fcr Energieleitungen sind beispielsweise Tennet (fr\u00fcher Eon) sowie Amprion (fr\u00fcher RWE).<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Antrag<\/h5>\n<p>F\u00fcr Infrastrukturvorhaben und bestimmte Gro\u00dfprojekte ist gesetzlich ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Den Antrag auf Durchf\u00fchrung eines Planfeststellungsverfahrens stellt der\/ die Vorhabenstr\u00e4ger(-in). Hierzu reicht er\/ sie den Plan bei der Planfeststellungsbeh\u00f6rde ein. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erl\u00e4uterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundst\u00fccke und Anlagen erkennen lassen. Er beinhaltet ferner die Erfassung der Natur und Landschaft einschlie\u00dflich einer Bewertung der Eingriffe (sog. Landschaftspflegerischer Begleitplan, LBP), ggf. eines Fauna-Flora-Habitat- (FFH) sowie eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages. Anlassbezogen werden die Unterlagen erweitert um schalltechnische Berechnungen, um Darstellung der elektrischen und elektromagnetischen Felder bzw. auch um wassertechnische Berechnungen.<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Bekanntmachung, Beteiligung, Planauslegung<\/h5>\n<p>Der Plan wird von der Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat lang zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Diese Auslegung wird zuvor orts\u00fcblich (d. h. je nach Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde am &#8220;Schwarzen Brett&#8221;, oder auch in der Zeitung) bekannt gemacht. Ggf. nicht ortsans\u00e4ssige Betroffene werden durch die Gemeinden \u00fcber die Planauslegung benachrichtigt. Weiterhin erhalten die Beh\u00f6rden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben ber\u00fchrt wird, Gelegenheit zur Stellungnahme (sog. Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, s. u.).<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Betroffene, Naturschutzverb\u00e4nde<\/h5>\n<p>Betroffener eines Vorhabens ist jeder, dessen Belange durch das Vorhaben ber\u00fchrt werden. Beispielsweise kann durch die Inanspruchnahme von Grundeigentum in bestehende Rechte eingegriffen oder durch eine \u00c4nderung der Verkehrssituation die L\u00e4rmbel\u00e4stigung verst\u00e4rkt werden.<\/p>\n<p>Die nach \u00a7 65 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverb\u00e4nde sind infolge des Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes den Betroffenen gleichgestellt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Fachplanungen nach dem Bundesfernstra\u00dfengesetz (FStrG), dem Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ihre Einwendungen k\u00f6nnen demzufolge nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie fristgerecht (siehe Einwendungen) eingelegt worden sind. Aufgrund ihrer Stellung als Naturschutzverb\u00e4nde k\u00f6nnen sie ausschlie\u00dflich naturschutzfachliche Dinge im Rahmen ihrer Satzungsbefugnisse r\u00fcgen. Ferner obliegen diese Verb\u00e4nde einer gesteigerten Substantiierungspflicht; der blo\u00dfe Verweis auf die Unvereinbarkeit mit dem Naturschutzrecht gen\u00fcgt diesen Vorgaben nicht.<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Einwendungen<\/h5>\n<p>Jeder, der seine Belange durch das geplante Vorhaben ber\u00fchrt sieht, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (ein Monat) bei der Auslegungsgemeinde oder direkt bei der Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde (in Niedersachsen in der Regel zugleich Planfeststellungsbeh\u00f6rde) Einwendungen einreichen, Anregungen geben oder Vorschl\u00e4ge machen.<\/p>\n<p>Zu sp\u00e4t erhobene Einwendungen k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich keine Ber\u00fccksichtigung mehr finden.<\/p>\n<p>Einwendungen m\u00fcssen zumindest erkennen lassen, worin sich die Betroffenen in ihren Rechten beeintr\u00e4chtigt sehen. Andernfalls braucht die Anh\u00f6rungs-\/ Planfeststellungsbeh\u00f6rde hierauf nicht eingehen. Die Betroffenen sind insoweit auch im Klageverfahren mit derartigem Vorbringen ausgeschlossen (sog. Pr\u00e4klusion).<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange<\/h5>\n<p>Im Planfeststellungsverfahren sind als Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange diejenigen Verwalter \u00f6ffentlicher Sachbereiche zu beteiligen, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben ber\u00fchrt wird. Dies k\u00f6nnen z.B. die untere Wasser-, Naturschutz- und Bodenbeh\u00f6rde sein, wie auch andere Fachbeh\u00f6rden wie z. B. der Nieders\u00e4chsische Landesbetrieb f\u00fcr Wasser-, K\u00fcsten- und Naturschutz (NLWKN).<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Stellungnahmen<\/h5>\n<p>Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange geben in ihren Stellungnahmen Hinweise zum Vorhaben aus ihrem Fachgebiet. Leitungstr\u00e4ger teilen z.B. mit, ob und ggf. wo sich im Planungsgebiet deren Leitungen befinden oder welche besonderen Schutzvorkehrungen zu treffen sind.<\/p>\n<p class=\"c1\"><a id=\"Weiterleitung\" name=\"Weiterleitung\"><\/a>Weiterleitung an Vorhabenstr\u00e4ger(-in)<\/p>\n<p>Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Laufe des Beteiligungsverfahrens eingehen, werden dem Vorhabenstr\u00e4ger zur Erwiderung \u00fcbersandt. Die Weitergabe auch personenbezogner Daten ist datenschutzrechtlich zul\u00e4ssig und auch f\u00fcr die Erwiderung durch den Vorhabenstr\u00e4ger sachgerecht. Die Vorhabenstr\u00e4ger sind verpflichtet, die erhaltenen Daten ausschlie\u00dflich zum Zweck des Planfeststellungsverfahrens zu nutzen. In F\u00e4llen besonderer Art wird die Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde jedoch von Amts wegen eine vorherige Anonymisierung vornehmen.<\/p>\n<h5 class=\"c1\">\u00c4u\u00dferungen zu Einwendungen und Stellungnahmen<\/h5>\n<p class=\"c1\">Der Vorhabenstr\u00e4ger bezieht Stellung zu den eingereichten Einw\u00e4nden, Vorschl\u00e4gen und Hinweisen. Soweit m\u00f6glich, wird den Anregungen der Einwender gefolgt und die Planung ge\u00e4ndert; andernfalls legt der Vorhabenstr\u00e4ger dar, warum dem Einwand aus dessen Sicht nicht gefolgt werden kann.<a id=\"Er\u00f6rterungstermin\" name=\"Er\u00f6rterungstermin\"><\/a><\/p>\n<h5 class=\"c1\">Er\u00f6rterungstermin<\/h5>\n<p>Die Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde er\u00f6rtert die fristgerecht erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Vorhabenstr\u00e4ger, den Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange, sowie den betroffenen Personen und den Naturschutzverb\u00e4nden, die Einwendungen erhoben haben.<\/p>\n<p>Ziel der Er\u00f6rterung ist es, eine L\u00f6sung mit dem Vorhabenstr\u00e4ger und den Beteiligten unter Beachtung der Rechtslage zu finden. Zudem dient der Er\u00f6rterungstermin dazu, die Informationsbasis der Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde zu erweitern, um eine sachgerechte Entscheidung \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit des Vorhabens zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Der Er\u00f6rterungstermin ist nicht \u00f6ffentlich. Lediglich der zuvor genannte Personenkreis bzw. Betroffene sind zugelassen. Die Verhandlungsleitung kann Ausnahmen erteilen, wenn keiner der Anwesenden Einw\u00e4nde erhebt.<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Pr\u00fcfung, Begutachtung, Abw\u00e4gung<\/h5>\n<p>Im Anschluss an den Er\u00f6rterungstermin pr\u00fcft die Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde die vorliegenden Informationen und begutachtet die vorgetragenen Sachverhalte nach der geltenden Rechtslage. Sie w\u00e4gt die widerstreitenden Interessen gegeneinander ab und sucht eine L\u00f6sung, bei der kein Beteiligter unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belastet wird.<\/p>\n<p class=\"c1\">ggf. erg\u00e4nzende Berechnungen, Gutachten, Plan\u00e4nderungen<\/p>\n<p>Die im Er\u00f6rterungstermin besprochenen L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen beispielsweise Plan\u00e4nderungen zur Folge haben, f\u00fcr deren Bewertung im Abw\u00e4gungsprozess erg\u00e4nzende Berechnungen (z. B. schalltechnische Untersuchungen) oder weitere Gutachten ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Planfeststellungsbeschluss<\/h5>\n<p>Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird das Vorhaben genehmigt. Hierbei werden alle von dem Bauvorhaben betroffenen \u00f6ffentlichen und privaten Belange in angemessener Weise gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen, ohne dass es weiterer \u00f6ffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Beh\u00f6rden bedarf. Der Planfeststellungsbeschluss erteilt insoweit alle ansonsten erforderlichen Genehmigungen und b\u00fcndelt sie in einer Entscheidung (sog. Konzentrationswirkung).<\/p>\n<h5 class=\"c1\">Klagen?<\/h5>\n<p>Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann <strong>innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage<\/strong> beim Nds. Oberverwaltungsgericht in L\u00fcneburg erhoben werden. F\u00fcr bestimmte, im Infrastrukturbeschleunigungsgesetz bzw. Energieleitungsausbausgesetz vorgesehene Ma\u00dfnahmen ist die erst- und letztinstanzliche Zust\u00e4ndigkeit durch das Bundesverwaltungsgericht vorgesehen.<\/p>\n<p>Die Klage ist schriftlich zu erheben und muss den Kl\u00e4ger, den Beklagten sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Es besteht Anwaltszwang. In der Rechtsbehelfsbelehrung wird hierauf entsprechend hingewiesen.<\/p>\n<h5 class=\"c1\">\u00dcberpr\u00fcfung durch das Gericht<\/h5>\n<p>Wird Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss erhoben, \u00fcberpr\u00fcft das jeweils zust\u00e4ndige Gericht die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der getroffenen Regelungen.<\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfungsma\u00dfstab richtet sich allerdings nach der Art der Betroffenheit:<\/p>\n<p>Jeder im Eigentum Betroffene kann verlangen, nur in rechtm\u00e4\u00dfiger Weise enteignet zu werden. Mithin kann er grunds\u00e4tzlich alle Regelungen des Beschlusses angreifen. Bei den lediglich mittelbar Betroffenen k\u00f6nnen nur solche Rechte geltend gemacht werden, die von der Rechtsordnung den Betroffenen ein bestimmtes Recht zuweisen (beispielsweise die Einhaltung der L\u00e4rmgrenzwerte nach \u00a7 41 BImSchG).<\/p>\n<p>Die Naturschutzverb\u00e4nde sind aufgrund ihrer Stellung auf Einwendungen zu Fragen des Naturschutzes beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"\n<p>Die nachfolgende Grafik zeigt den allgemeinen Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens in Niedersachsen bei Zust\u00e4ndigkeit der Landesbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p class=\"c1\">Allgemeiner Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens in Niedersachsen.<\/p>\n<p> Planfeststellungsbeh\u00f6rde <\/p>\n<p>Die Nieders\u00e4chsische Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr (Dezernat 33) ist in Niedersachsen die zust\u00e4ndige Planfeststellungsbeh\u00f6rde f\u00fcr Ma\u00dfnahmen an Bundesautobahnen und ausgew\u00e4hlten Bundesstra\u00dfen (sog. Bedarfsplanma\u00dfnahmen nach der Anlage 1 zum Bundesfernstra\u00dfenausbaugesetz), Flugh\u00e4fen, [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,11,4],"tags":[48,25],"class_list":["post-1851","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-gesetzevorordnungen","category-hinweise","tag-klage","tag-planfeststellungsverfahren","odd"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1851","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1851"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1851\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1851"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1851"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1851"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}