{"id":996,"date":"2013-01-03T04:34:23","date_gmt":"2013-01-03T03:34:23","guid":{"rendered":"http:\/\/k40.buxtehude-net.de\/?p=996"},"modified":"2013-01-03T04:34:23","modified_gmt":"2013-01-03T03:34:23","slug":"a26-klage-der-stadt-buxtehude","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ruebkerstrasse.de\/?p=996","title":{"rendered":"A26 &#8211; Klage der Stadt Buxtehude"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2012 &#8211; Top 15<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>Vorlage 2012\/174 &#8211; Beschl\u00fcsse\u00a0\u00a0<\/b><\/p>\n<p><strong>Verwaltungsausschuss<\/strong><\/p>\n<p>Mit Datum vom 30.11.2012 ist bei der Stadt Buxtehude am 05.12.2012 ein Schreiben des Nieders\u00e4chsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in der Verwaltungsrechtssache Stadt Buxtehude .\/. Nds. Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr eingegangen. Hierin enthalten ist eine vorl\u00e4ufige Einsch\u00e4tzung des Berichterstatters zum Sach- und Streitstand sowie ein daraus resultierender Vergleichsvorschlag. Die Ursprungsklage basiert aus dem Jahr 2004.<\/p>\n<p>Herr Badur erl\u00e4utert ausf\u00fchrlich die vorliegenden Schrifts\u00e4tze. Diese bestehen aus zwei Punkten. Es wird der Stadt Buxtehude und der Planfeststellungsbeh\u00f6rde aufgegeben, jeweils Zahlenmaterial innerhalb von 14 Tagen nachzuliefern. Hierbei sind die Daten zu verifizieren, die im Verlaufe des Klageverfahrens in verschiedenen Handlungen und Schrifts\u00e4tzen vorgetragen worden sind. Dieses bezieht sich f\u00fcr die Landesbeh\u00f6rden auf den Versuch der Erkl\u00e4rung, weshalb innerhalb weniger Wochen unterschiedliche Kostensch\u00e4tzungen f\u00fcr die verschiedenen Varianten der Estequerung (Hochbr\u00fccke, Flachbr\u00fccke und Trog) vorgelegt wurden, die dem Berichterstatter nicht plausibel sind. F\u00fcr die Stadt Buxtehude soll erkl\u00e4rt werden, aus welchen Gr\u00fcnden in einem selbst in Auftrag gegebenen Gutachten die Kosten f\u00fcr eine Trogl\u00f6sung von 32 Mio. \u20ac dann auf 20 Mio. \u20ac heruntergerechnet wurden. Nach Einsch\u00e4tzung von Herrn Badur kann dieses erkl\u00e4rt werden. In diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen, dass das Gericht einen Abw\u00e4gungsmangel im bisherigen Vorgang erkennt und der Planfeststellungsbeschluss somit nichtig ist und daher ganz neu mit einem Verfahren begonnen werden m\u00fcsste. Das bedeutet einen erheblichen Zeitverzug. Hierbei w\u00e4re aber v\u00f6llig offen, mit welchem Ziel dieses dann erfolgen wird. Es ist nicht sichergestellt, dass damit automatisch auch die von der Stadt gewollte Trogl\u00f6sung f\u00fcr die Este kommen wird.<\/p>\n<p>Neben der Aufforderung der Nachbesserung liegt ein Beschluss des OVG vor. Danach wird den Beteiligten ein Vergleich vorgeschlagen, dessen Annahme oder Ablehnung innerhalb von drei Wochen erkl\u00e4rt werden soll. Danach soll sich die Beklagte verpflichten, in einem erg\u00e4nzenden Verfahren nach Aktualisierung des Zahlenmaterials erneut dar\u00fcber zu entscheiden, mit welchem Bauwerk die Este-Querung erfolgen soll. Dabei sollen alle genannten Varianten mit ber\u00fccksichtigt werden. Die Stadt Buxtehude als Kl\u00e4gerin soll demgegen\u00fcber erkl\u00e4ren, darauf zu verzichten, die Planfeststellung f\u00fcr den Neubau des 2. Bauabschnitts unter dem Gesichtspunkt anzufechten, dass die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe dieses Bauabschnittes allein zusammen mit derjenigen des 3. Bauabschnittes erfolgen d\u00fcrfe. Herr Badur weist darauf hin, dass es nach neuester Rechtsprechung nicht mehr zul\u00e4ssig ist, einen Bauabschnitt einer Autobahn \u00fcber eine nicht ert\u00fcchtigte Zubringerstra\u00dfe oder fehlende Umgehung anzubinden. Insofern k\u00f6nnte der Klageantrag hierf\u00fcr als erledigt erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Nach der Darlegung des Sachverhaltes empfiehlt Herr Badur, dass der Rat beschlie\u00dfen sollte, den Vergleich anzunehmen. Dieses ist dann auf das Verfahren beschr\u00e4nkt, dass sich auf die Querung der Este bezieht. Nach Informationen von Herrn Badur beabsichtigt die Planfeststellungsbeh\u00f6rde des Landes Niedersachsen, den Vergleich nicht anzunehmen. Er geht davon aus, dass der Vergleich daher nicht zustande kommen wird. Die Beh\u00f6rde l\u00e4sst sich vermutlich davon leiten, dass die Abw\u00e4gungsfehler doch nicht so bedeutend sind, dass sie zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsverfahrens f\u00fchren und dass die A 26 daher z\u00fcgig weiter geplant und gebaut werden kann, einschlie\u00dflich des 3. Bauabschnitts.<\/p>\n<p>Wahrscheinlich geht man auch davon aus, dass auch ein lediglich auf die Este-Querung bezogenes erg\u00e4nzendes Planfeststellungsverfahren einen l\u00e4ngeren Zeitraum beanspruchen wird, so dass dann die f\u00fcr 2013 bereitstehenden Haushaltsmittel f\u00fcr den 3. Bauabschnitt nicht in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. Herr Badur berichtet \u00fcber die vorgetragenen Bitten aus den Verkehrsministerien des Bundes und des Landes Niedersachsen, doch die Klage zur\u00fcckzunehmen und dadurch einen sofortigen Baufortschritt zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Herr Badur stellt dar, dass bei einer Fortf\u00fchrung des Klageverfahrens, also bei einem Nichtzustandekommen des Vergleichs, Gelegenheit bestehen wird, durch weitere Gespr\u00e4che mit allen Beteiligten die M\u00f6glichkeiten einer au\u00dfergerichtlichen Einigung ausloten zu k\u00f6nnen. Er teilt in diesem Zusammenhang mit, dass Vertreter beider Verkehrsministerien zu einer solchen Vorgehensweise bereit sind und dass die Gespr\u00e4che z\u00fcgig aufgenommen werden k\u00f6nnten. Zusammenfassend empfiehlt Herr Badur nochmals, heute die Vergleichsbereitschaft zu erkl\u00e4ren, gleichzeitig jedoch das Interesse an weiteren Gespr\u00e4chen zu \u00e4u\u00dfern. Er sagt zu, sich in dieser Hinsicht aktiv einzusetzen.<\/p>\n<p>Herr Fischer erl\u00e4utert, dass er die Formulierungen des Berichterstatters des OVG f\u00fcr die Stadt Buxtehude positiv sieht. Sie verdeutlichen, dass die Einlegung der Klage durchaus gerechtfertigt war. Die Stadt war immer der Auffassung, dass die verschiedenen Varianten in dem Verfahren nicht richtig abgewogen worden sind. Im \u00dcbrigen empfiehlt auch Herr Fischer, dem OVG die Vergleichsbereitschaft der Stadt zu erkl\u00e4ren. Insofern sollte Buchst. a) der Beschlussempfehlung der Verwaltung zugestimmt werden. Hinsichtlich Buchst. b) h\u00e4lt es Herr Fischer f\u00fcr erforderlich, entsprechende verbindliche schrifts\u00e4tzliche Erkl\u00e4rungen der Gegenseite einzuholen, bevor der Klageantrag f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt wird. Hierzu wird Herr Fischer im Laufe der weiteren Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt noch einen entsprechenden Antrag stellen.<\/p>\n<p>Herr Hansen erl\u00e4utert die Position der SPD-Fraktion zu der Thematik. Vom Grundsatz her ist seine Fraktion zu der gleichen Auffassung gelangt, wie von Herrn Fischer dargelegt.<\/p>\n<p>Er weist darauf hin, dass die Stadt Buxtehude aus guten Gr\u00fcnden f\u00fcr einen Trog pl\u00e4diert hat. Es sollte daher versucht werden, ein Verfahren hierf\u00fcr auch m\u00f6glichst lange aufrecht zu erhalten. Die Klage wurde auch mit dem Ziel gef\u00fchrt, eine zweite Chance in dem Verfahren zu erhalten. Dieses wird jetzt durch den Vergleich geboten. Sofern der Vergleich von der Gegenseite nicht angenommen wird, ist ein Urteil des OVG zu erwarten, es sei denn, die Gegenseite macht ein Angebot, von dem die Stadt Buxtehude langfristig profitiert. Zurzeit geht das Land davon aus, dass die Stadt einen Nachteil in Form der Br\u00fcckenquerung in Kauf nimmt. Hier gilt es jetzt durch Verhandlungen darauf hinzuwirken, die Position der St\u00e4rke durch den Vergleich zu nutzen und einen nachhaltigen Ausgleich f\u00fcr die Stadt Buxtehude f\u00fcr eine \u2013 vermutlich kommende \u2013 Br\u00fccke zu erhalten.<\/p>\n<p>Frau Butter erkl\u00e4rt, dass mit der Annahme des Vergleiches verbunden ist, dass ein erg\u00e4nzendes aktualisiertes Verfahren mit erneuter Entscheidung \u00fcber die verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigste Variante erfolgen wird. Das dieses ein Trog sein wird, ist nicht sicher. Das Gericht f\u00fchrt hierzu an, das unabh\u00e4ngig von den Kosten eines Troges dieser mit erheblichen Beeintr\u00e4chtigungen eines nachfolgenden FFH-Gebietes verbunden w\u00e4re. Mit der blo\u00dfen Annahme des Vergleiches w\u00e4re nach Auffassung der CDU-Fraktion noch nichts gewonnen. Es w\u00fcrde eine weitere nicht einzugrenzende zeitliche Verz\u00f6gerung eintreten. Eine weitere Verhandlungsm\u00f6glichkeit ist dann nicht mehr gegeben. Dazu kommt, dass, sofern nicht mit den Arbeiten f\u00fcr den 3. BA begonnen werden kann, die zugesagten 15 Mio. \u20ac aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II nicht mehr verf\u00fcgbar w\u00e4ren. Im Interesse der zahlreichen Pendler und Anwohner der B 73 und f\u00fcr einen schnellstm\u00f6glichen Weiterbau der A 26 lehnt die CDU-Fraktion den Vergleich ab und bittet darum, die Klage zu \u00fcberdenken. Durch die Annahme des Vergleichs wird diese Perspektive aufgegeben. Frau Butter stellt in diesem Zusammenhang folgenden Antrag: \u201eDer B\u00fcrgermeister wird beauftragt, Gespr\u00e4che mit den Vorhabentr\u00e4gern auf Landesebene und Bundesebene (BMVBS) zu f\u00fchren. Das Ziel ist es, den unverz\u00fcglichen Weiterbau der A 26 sicher zu stellen\u201c.<\/p>\n<p>Herr Lemke verdeutlicht, dass auch der Fraktion B 90\/Die Gr\u00fcnen daran gelegen ist, das Autobahnthema m\u00f6glichst bald zum Abschluss zu bringen. Dieses scheint mit dem jetzt vorliegenden Vergleichsvorschlag m\u00f6glich zu sein. Er bietet gute Argumente daf\u00fcr, dass die Stadt Buxtehude in dem Prozess insgesamt gute Chancen hat. Dieses sollte in den anstehenden Verhandlungen genutzt werden, insbesondere mit dem Hinweis auf Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr die Stadt in st\u00e4dtebaulicher und wirtschaftlicher Hinsicht.<\/p>\n<p>Herr Fischer weist nochmals darauf hin, dass sich der Vergleich nur auf die Trogl\u00f6sung bzw. Br\u00fccke bezieht. Erst im Laufe des Verfahrens wurde ein weiterer Antrag gestellt, in einem Zuge die A 26 zu bauen. Dieses muss unterschieden werden. Wenn dem Vergleich zugestimmt wird, tr\u00e4gt dieses zur Beschleunigung bei, weil ein neuer Abw\u00e4gungsprozess nur f\u00fcr diesen Teilbereich des 2. Bauabschnitts vorgenommen werden muss.<\/p>\n<p>Im Laufe der ausgiebigen Diskussion, an der sich au\u00dferdem noch Frau Bade, Frau Biesenbach, Herr H\u00fcnnemeyer und Herr Klages beteiligen, werden die unterschiedlichen Argumente f\u00fcr und gegen die Annahme eines Vergleiches nochmals untermauert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Herr Werner stellt den Antrag zur Gesch\u00e4ftsordnung auf Abstimmung.<\/p>\n<p>Frau Lemm l\u00e4sst zun\u00e4chst \u00fcber Buchst. a) der Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen. Diese wird mit 27 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich Buchst. b) stellt Herr Fischer folgenden Antrag:<\/p>\n<p>Der Klagantrag zu 1 wird entsprechend den Hinweisen des OVG vom 13.12.2012 neu gefasst werden und der Klageantrag zu 2 f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt werden, wenn die Beklagte und der Bund den Weiterbau der A 26 bis zur B 3 in Neu Wulmstorf schrifts\u00e4tzlich verbindlich erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Der Antrag wird mit 26 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Antrag der CDU-Fraktion, der von Frau Butter formuliert wurde, wird von Frau Biesenbach wiederholt mit der Bitte, hier\u00fcber noch abzustimmen. Die Abstimmung ergibt 11 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen. Herr Badur hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><strong>Zu diesem Tagesordnungspunkt ergibt sich zusammengefasst folgender Beschluss:<\/strong><\/em><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<div align=\"center\">\n<hr align=\"center\" size=\"2\" width=\"100%\" \/>\n<\/div>\n<p><strong>Die Stadt Buxtehude stimmt dem mit Beschluss vom 30.11.2012 vom Nieders\u00e4chsischen Oberverwaltungsgericht in der Verwaltungsrechtssache der Stadt Buxtehude gegen die Nieders\u00e4chsische Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr vorgeschlagenen Vergleich zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits zu.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Klagantrag zu 1 wird entsprechend den Hinweisen des OVG vom 13.12.2012 neu gefa\u00dft werden und der Klageantrag zu 2 f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt werden, wenn die Beklagte und der Bund den Weiterbau der A 26 bis zur B 3 in Neu Wulmstorf schrifts\u00e4tzlich verbindlich erkl\u00e4ren.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div align=\"center\">\n<hr align=\"center\" size=\"2\" width=\"100%\" \/>\n<\/div>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2012 &#8211; Top 15 <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vorlage 2012\/174 &#8211; Beschl\u00fcsse <\/p>\n<p>Verwaltungsausschuss<\/p>\n<p>Mit Datum vom 30.11.2012 ist bei der Stadt Buxtehude am 05.12.2012 ein Schreiben des Nieders\u00e4chsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in der Verwaltungsrechtssache Stadt Buxtehude .\/. 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