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Die Planungsklatsche Zubringer K40

Nun hat der Landkreis und seine Politik ihre Quittung erhalten. Jahrelanges herumdrucksen, keine wirklichen zündende Ideen, die so eine Planungsklatsche hätten verhindern können. Im Stadt- und Kreisparlament war man sich sicher, dass diese Planung zur Realisierung kommen wird, für den entsprechenden Nachdruck sorgte unser Landrat mit seiner gewinnbringender Einschüchterungspolitik. Hier kann man nur hoffen, das dieser Mann endlich seinen Hut nimmt und nicht nochmals für den Posten des Landrates kandidieren wird. Wir würden es ihm sogar danken!

Hierzu ein weiterer Kommentar von Tom Kreib www.kreiszeitung.de

Basta-Politik führt in die Sackgasse

Der Spruch, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, mag manchmal zutreffend sein. Im Fall des Urteils über den Ausbau der Rübker Straße (K40) zum Autobahnzubringer allerdings nicht. Es zeigt sich, dass eine Basta-Politik in die Sackgasse führt. Die Gegner der Ausbaupläne haben, auch öffentlich, immer wieder kritisiert, dass vor allem Landrat Michael Roesberg diese Variante wolle. Buxtehuder Ratspolitikerinnen und -politiker haben – allerdings nur hinter vorgehaltener Hand – darüber geklagt, dass aus dem Stader Kreishaus Druck kam. Die K40 soll es werden, basta! Das ist grandios gescheitert. Es wurden nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Stade zu viele Fehler gemacht. Der „Faktor Mensch“, der den Verkehr vor der Haustür aushalten muss, wurde nicht ausreichend gewürdigt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde daher nicht nur für rechtswidrig erklärt, er wurde gleich komplett aufgehoben. Das ist mehr als nur eine Klatsche für die Kreisverwaltung.

In Buxtehude sitzen in Rat und Stadtverwaltung keine Planungs-Dilettanten. Die Hansestadt hatte auf dem Höhepunkt der K40-Debatte vor einigen Jahren einen alternativen Trassenverlauf planen lassen, der zumindest möglich erschien und dem Wachtelkönig in seinem EU-Vogelschutzgebiet nur ein Fleckchen Land weggenommen hätte. Jetzt hat vor dem Verwaltungsgericht Stade ein Gutachter der Kläger sogar aufgezeigt, dass es eine Alternativtrasse gebe, die nur etwas anders verlaufen und auf Tempo 50 begrenzt werden müsse, und schon gebe es eine Umfahrung, die den Vogel gänzlich in Ruhe ließe. Warum der Landkreis fast schon gebetsmühlenartig wiederholt hat, dass seine K40-Planung alternativlos sei, bis ein Gericht sie kippen und nur dann der Weg für eine Neuplanung frei werde, ist ein Geheimnis, das gelüftet werden sollte. Ist Landrat Michael Roesberg vielleicht ein heimlicher Fan der K40-Gegner und wollte die Kreis-Trasse scheitern lassen, um dann eine Alternative zu planen? Wohl eher nicht. Das Urteil ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für die Planer im Stader Kreishaus. Die Menschen in Neukloster, Hedendorf, Ovelgönne und vor allem in Dammhausen werden länger mit dem Buxtehuder Autobahnverkehr in ihren Ortsteilen leben müssen. Dass sie wütend sind, ist nachvollziehbar. Nicht zu vergessen: Die Rübker, die durch die A26 ohnehin schon über Gebühr strapaziert werden, bekommen demnächst auch deutlich mehr Verkehr frei Haus. Jetzt ist es daher an der Zeit, nicht über juristische Winkelzüge für eine Berufung nachzudenken, sondern sofort mit der Neuplanung eines Buxtehuder Autobahnzubringers zu beginnen. Das, was an Wissen über alternative Trassen bei der Stadt Buxtehude, dem Landkreis Stade und der BI Rübker Straße und ihrem Gutachter vorhanden ist, muss jetzt schnell in eine konkrete Planung umgesetzt werden. Das schulden alle Beteiligten den Menschen, die unter dem B73-Verkehr und jetzt oder demnächst auch dem A26-Verkehr leiden.

 

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