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Sachstand im Rahmen der Klage gegen den Autobahnzubringer A26 in Buxtehude K40

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 4 Dezember 2023: Das OVG Lüneburg hat die bisherigen Planungen für den Ausbau der Rübker Straße als Buxtehuder Zubringer zur A26 als “rechtswidrig und nicht vollziehbar” erklärt. Dies hat zu Diskussionen und weiteren Schritten geführt.
Der Landkreis Stade hält an der Rübker Straße fest: Landrat Kai Seefried betont, dass Buxtehude eine Anbindung an die A26 benötigt und dass der Ausbau der Rübker Straße weiterhin verfolgt werden soll. Es sollen jedoch Nachbesserungen vorgenommen werden, um die vom Gericht aufgezeigten Mängel zu beheben1.
Neue Gutachten und externe Planer: Der Landkreis plant, neue Gutachten und externe Planer einzubeziehen, um frische Perspektiven und Lösungsansätze zu erhalten. Die Aufgabe wird nicht vom personell geschwächten Amt für Kreisstraßen übernommen, sondern extern ausgeschrieben werden.
Schritte im weiteren Verfahren:
Die Ausschreibung selbst: Die externe Projektsteuerung soll den konkreten Nachbesserungsbedarf bei den Planungen für die Rübker Straße aufzeigen.
Vorbereitungen für die Planungen: Eine neue Verkehrsprognose für die Rübker Straße wird erstellt, um die vom OVG gerügten Punkte anzugehen.
Entscheidungsbasis: Erst wenn die Gutachten keine Lösungen für die Mängel ergeben, könnte eine alternative Variante wie die “kleine Umgehung” ab dem Ostmoor-Kreisel in Erwägung gezogen werden.

Die Bürgerinitiative Rübker Straße hat mehrere Hauptargumente gegen den Ausbau der Rübker Straße als Zubringer zur A26 vorgebracht:

  1. Verkehrsentlastung: Die BI argumentiert, dass der Ausbau der Rübker Straße nicht zu einer signifikanten Verkehrsentlastung führen würde. Stattdessen könnten alternative Verkehrswege, wie die bestehende B73, besser genutzt werden, um den Verkehr zu bewältigen.
  2. Umweltauswirkungen: Die BI betont die negativen Auswirkungen des Straßenausbaus auf die Umwelt. Dies umfasst die Zerstörung von Grünflächen, die Beeinträchtigung von Lebensräumen für Tiere und die zusätzliche Luftverschmutzung durch den erhöhten Verkehr.
  3. Kosten-Nutzen-Verhältnis: Die Bürgerinitiative stellt die Wirtschaftlichkeit des Projekts in Frage. Sie argumentiert, dass die Kosten für den Ausbau der Rübker Straße in keinem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen.
  4. Alternativen: Die BI schlägt alternative Lösungen vor, wie den Ausbau der bestehenden B73 oder die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Diese Alternativen könnten nach ihrer Ansicht die Verkehrsprobleme effektiver lösen.

Es war wichtig zu beachten, dass die Bürgerinitiative diese Argumente vor Gericht vortragen hat, um den Ausbau der Rübker Straße zu verhindern.

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