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OVG Lüneburg kippt Stader Urteil vom Nov. 2019 im Planfeststellungsverfahren Rübkerstraße

Das OVG Lüneburg hat nun Anfang Januar 2021 der Beschwerde des LK Stade stattgegeben und die Berufung zugelassen.

Im November 2019 hatte das Verwaltungsgericht Stade in erster Instanz den Planfeststellungsbeschluss wegen diverser Mängel aufgehoben und eine Berufung nicht zugelassen. Die Kammer war der Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem schweren Abwägungsfehler leidet. Die bei der Abwägung zu berücksichtigenden gegenläufigen Belange des Naturschutzes und der erhöhten Kosten bei Verfolgung einer möglichen Trassenführung östlich um Buxtehude herum und einem Anschluss an die Harburger Straße weiter südlich einerseits und die mit der gewählten Variante einhergehenden Beeinträchtigungen der Anlieger im Hinblick auf die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke und der erheblichen Immissionsbelastungen durch Lärm andererseits seien nicht mit der ihnen zukommenden Gewichtung in die Abwägung eingestellt worden.
Dagegen hatte der LK Stade Beschwerde eingelegt.

Nun heißt es „Ring frei, für die zweite Runde“ vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Einen möglichen Termin wird es wohl erst Ende dieses Jahres geben.

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