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Jetzt geht’s los – Planfeststellungsverfahren für die K40

Nach der ersten Auslage vom 21.11.2011 und den monatelangen Verzögerungen wird der Landkreis Stade die Unterlagen für das geänderte Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Rübker Straße als Autobahnzubringer ab Dienstag, 22. Dezember 2015, öffentlich auslegen.

Folgende wesentliche Änderungen sind laut Landkreis Stade in dem neuen Verfahren enthalten:

– wie bekannt, soll an der Harburger Straße eine erweiterte Ampelkreuzung entstehen.
– die Lärmschutzwände sollen durchgehend auf drei Meter Höhe festgelegt sein.
– es soll eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung vorhanden sein.
– diverse Gutachten wurden eingearbeitet (u.a. Verschattung, Luftschadstoffe, FFH-Verträglichkeit).
– die Kompensationsflächen wurden konkretisiert.
– die Untersuchung alternativer Varianten wurde vertieft.

Die Unterlagen sollen ab dem 22.12.15 bei der Stadt Buxtehude im Stadthaus bis zum 21. Januar des kommenden Jahres ausliegen. Die Öffnungszeiten sind dort montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, zudem montags bis mittwochs von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr.

Jeder, der durch die Planänderungen betroffen ist, kann seine Einwendungen bis zu zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist schriftlich bei der Stadt oder dem Landkreis Stade geltend machen. Einwendungen, die schon gegen den ursprünglichen Plan gemacht worden sind, müssen nicht erneut vorgebracht werden, sie sind Bestandteil des Verfahrens. Nach Ende der Fristen wird es einen Erörterungstermin geben.

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