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und am Ende könnte es…

Für Aussenstehende ist das kaum noch nachvollziehbar. Der Kreis Stade plant und plant – hält krampfhaft an der Rübker Straße als Zubringer fest, einmal mit 5,5 Meter hohen Schallschutzwände entlang der Rübker Straße oder aber definert den Begriff “vollwertig” einfach neu. Vollwertig im Sinne des Landkreises: wenn nachts keine Lkw’s über 5,5 Tonnen hier fahren dürfen – was für eine Farce. Zeigt doch diese ganze Debatte letztlich, mit welchen massiven Lärmschutzprobleme der Planungsstab im Fall des Zubringers zu kämpfen hat. Rechtsichert soll er sein, der Planfeststellungbeschluss, betont Roesberg immer und immer wieder. Fraglich ist allerdings auch, das nun knapp 4 Jahren andauernde Planfeststellungsverfahren – und aus dazu Stade nur “tote Hose”.

Nun stellt sich die lokale Presse schon ein mögliches Szenario vor, so schrieb Thomas Kreib vom Wochenblatt in seinem Artikel vom 05.06.2015 “Wird das die nächste A26 Posse?”:
“Seit 2002 plant der Landkreis den Zubringer. Die Rübker Straße (K40) soll es werden. Buxtehude will etwas anderes: Nämlich eine Umgehungsstraße. Das fordern auch die in einer BI organisierten Bürger rechts und links der K40. Dass Buxtehude jetzt vermutlich eine Klage gegen den Kreis zurückzieht, weil der die planerischen Grundlagen für die Umgehung nicht genehmigen wollte, wird an der gesamten Misere kaum etwas verändern. Es bleiben noch soviele Stolpersteine und Unwägbarkeiten, dass die A26 schneller fertig werden könnte als der Zubringer.

Kreis und Stadt gehen gemeinsam davon aus: Ein Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der K40 wird von der Bürgerinitiative (BI), die das Vorhaben vehement ablehnt, beklagt. Der Landkreis könnte mit dem Planfeststellungsbeschlusses die sofortige Vollziehbarkeit anordnen. Theoretisch würden die Bagger anrücken.

Aber: Die BI könnte daraufhin ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren beantragen. Dann wird vom Verwaltungsgericht, salopp formuliert, die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses im Schnellverfahren überprüft. Gibt das Gericht der BI recht, müssen die Bagger wieder abrücken – auf unbestimmte Zeit. Zum Vergleich: Die Klage der Stadt Buxtehude gegen den Trog als A26-Estequerung verstaubte acht Jahre lang ohne Verhandlung in den Gerichtsakten.

Erst dann, wenn ein Gericht die K40 verworfen hätte, könnte die “Buxtehuder-Wunsch-Umgehung” geplant werden. Auch dagegen wird es Klagen geben. Von Anwohnern und sicherlich auch von Naturschutzverbänden, die den Wachtelkönig in Gefahr sehen.

So wie es scheint, heißt es ab 2020: Kein Anschluss unter dieser Ausfahrt. Was nicht vergessen werden darf: Gekniffen sind alle Menschen in Neukloster, Dammhausen und Hedendorf außerdem die Bürger in Neu Wulmstorf und Rübke: Der gesamte A26-Autobahnverkehr wird über die Ausfahrten Jork und Neu Wulmstorf Richtung Buxtehude rollen – Laster ohne Gewichtsbeschränkung inklusive.”

Ja, auch wir können uns dieses Szenario ebenfalls vorstellen, Herr Kreib, ungeachtet dessen “gekniffen” wären auch alle Menschen entlang der Rübker Straße, sollte es tatsächlich einen Zubringer über die Rübker Straße geben.

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