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Wirtschaftlichkeitsuntersuchung “Zubringer A26 Buxtehude Ost”

Im Zusammenhang mit der Beratung des Tagesordnungspunktes „Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Rübker Straße“ (s. Vorlage 2014/0461) hat der Bau- und Wegeausschuss in seiner Sitzung am 13.11.2014 beschlossen, dass anhand der vorliegenden Kostenermittlungen zu den einzelnen Varianten zum Anschluss der Hansestadt Buxtehude an die A26 noch zusätzlich eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Autobahnzubringer durchgeführt wird.
Mit Schreiben vom 25.03.2015  waren zunächst noch einige Fragen zu den noch zu vermittelnden Grundlagendaten zu klären – hat das Büro PTV Transport Consult GmbH aus Karlsruhe den Auftrag für die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur volkswirtschaftlichen Bewertung der einzelnen Varianten für den Anschluss der Hansestadt Buxtehude an die A26 erhalten.
Der Ausbau der Rübkerstraße (Variante 1) würde der Untersuchung zu folge ca. 28,37 Mio. € (Abschreibungskosten: 1,45 Mio € p.a.) kosten und Umgehungsvariante (Variante 2.3) 33,40 Mio € (Abschreibungskosten: ca. 1,5 Mio. € p.a). Aus dem Gutachten ist u.a auch zu entnehmen, das die Umgehungsvarianten 2.2 und 2.3 für den LKW-Verkehr von Vorteil sind, da die Ortsumfahrung über den Ostmoorweg direkt an das Gewerbegebiet anschließt.

Auszug aus dem Bewertungsgutachten:

6. Zusammenfassung
Alle Varianten sind volkswirtschaftlich rentabel.

Variante 1 schneidet in der volkswirtschaftlichen Bewertung am besten ab – die größten Vorteile entstehen durch die geringen Kosten und eine hohe Nutzenerreichung bei Transportkosten und Erreichbarkeit, da direkte Wege entstehen.
Die Varianten 2.1 und 2.2 sind rentabel, allerdings entstehen deutlich höhere Kosten durch den Bau der Ortsumfahrung. Diese reduziert die Fahrzeiten in dem Bereich deutlich. Gleichzeitig fällt aber der Nutzen bei den Transportkosten geringer aus, da sich durch die Ortsumfahrung die Fahrleistung erhöht. Dies ist insbesondere für Variante 2.1 der einzige größere Nutzennachteil im Vergleich zu Variante 1. Mit den restriktiven Maßnahmen in den Varianten 2.2 und 2.3 erhöhen sich zwar die Vorteile für die betroffenen Anwohner insbesondere in der Rübker Straße deutlich, diese werden aber durch die Nachteile der zunehmenden Umwegfahren für die Verkehrsteilnehmer überkompensiert. Variante 2.3 erreicht daher aufgrund der hohen Zahl an erzeugten Umwegfahrten das geringste Nutzen-Kosten-Verhältnis, obwohl die Kosten denen der Variante 1 ähneln.
Die Variante 1b, keine Nutzung der AS Buxtehude Ost durch Lkw, führt aufgrund der unterschiedlichen Zielwahl im Lkw-Verkehr zu einem ähnlich hohen Bewertungsergebnis wie die Variante 1. Hier entstehen durch die geringe Lkw-Belastung in der Rübker Straße Vorteile für die Anwohner im Vergleich zur Variante1.
Durch die nachgewiesene volkswirtschaftliche Rentabilität, können im Vergleich zum Entfall der AS Buxtehude / Ost alle Varianten empfohlen werden. Die höchste Rentabilität erzielen die Varianten 1 bzw. 1b mit einem NKV größer 3. Eine immer noch positive, aber geringere Rentabilität erzielen die Varianten 2 mit dem Bau der Ortsumgehung. Auf Grundlage der vorliegenden (Detail-)Ergebnisse kann unter Einbeziehung weiterer planerischer Aspekte und unter Abwägungs-gesichtspunkten eine politische Entscheidung getroffen werden. Die Reihenfolge der volkswirtschaftlichen Rentabilitätsrechnung ist hierfür ein Argument, aber keine Verpflichtung.

Download der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Zubringer A26 Buxtehude Ost   -> Wirtschaftlichkeitsuntersuchungptv_28012016

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