Nach dem Ende Mai 2016 der Erörterungstermin zum Ausbau der Rübkerstraße als Autobahnzubringer stattfand, der aus unserer Sicht inhaltlich keine Neuigkeiten ergab, wird dagegen eine Klage gegen diese Planung immer wahrscheinlicher und notwendiger.
Neben den Abgeordneten des Rates Buxtehude (ganz/teilweise waren zwei bis drei anwesend) hatten auch die Mitglieder des Kreistages die Möglichkeit, an dieser nicht öffentlichen Veranstaltung teilzunehmen und so schien es, als gäbe es bei den Kreistagsabgeordneten kein Informationsbedarf, obwohl sie ggf. noch in dieser Legislaturperiode darüber hätten entscheiden sollen.
Die gesamte Sitzung wurde von der Planungsbehörde nebst Anwalt geführt, in einem Wortprotokoll festgehalten und den Teilnehmern innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung gestellt werden, so der Leiter der Planungsbehörde.
Mittlerweile sind daraus schon mehrere 4 Wochen geworden und das Protokoll lässt weiterhin auf sich warten. Wir hoffen nur, dass es nicht die Qualität erhält, wie die der Antworten auf unsere Einwendungen zur Planung selbst.
Während der Veranstaltung zeigte sich, dass der neue Plan in der Theorie „grundsätzlich gehen könne, aber dennoch einen Ortstermin nötig mache“. Dieser fand am 28.06.16 an der Rübkerstraße statt.
Vertreten war die Planungsbehörde mit ihrem Anwalt, das Planungsteam, Vertreter der Stadt Buxtehude, sowie Vertreter der BI mit unserer Anwältin.
Während der Besichtigung, stellte sich auch hier eine teilweise Planungsunsicherheit bei den Planern heraus, die dann von dem provokanten Anwalt, selbstherrlich mit Sprüchen und Ablenkungen übertüncht worden.
Als Beispiel: laut Planung soll bei einem Feuerwehreinsatz („Daddeltour der Feuerwehr“ O-Ton des Anwalts) in die neu zu bauende Anliegerstraße ( bei Hoyer’s Eck, halb über die neue Kreuzung Harburger Straße) neben der Lärmschutzwand eingefahren werden und sich dann ggf. rückwärts dem Brandort nähern zu können. Wie das ohne „Bedienungsanleitung“ gehen soll, stellt uns alle vor ein unlösbares Rätsel.
Lärmschutzwände / Wegeführungen: auch hier hinterließ das Planungsteam einen Eindruck, als hätten sie nur bis zum Ende der Fahrbahnbreite gedacht und zum ersten Mal diese Straße überhaupt in “natura” gesehen zu haben. Wegeführungen, wie sie heute schon bestehen und wie sie auch schon in den Einwendungen angemahnt wurden, fanden weiterhin keine Berücksichtigung, selbst bei den Planern hatte sich nach vielen Jahren der Planungsphase, die komplexe Zuwege Struktur noch nicht gefestigt. Die immer wieder wechselnden Wegeführungen entlang der Lärmschutzwände und der Anliegerstraße mit und ohne Anliegerverkehr, wird selbst den einheimischen Autofahrer/innen sowie erwachsenen Fußgänger/innen nicht deutlich werden.
Schlimmer noch und daher Anlass zur größten Sorge, geben uns allerdings die drei Meter hohen Lärmschutzwände entlang der Straße, mit mehreren Ein- und Ausfahrten für die Anlieger sowie 2 Querungsmöglichkeiten für Fußgänger / Radfahrer. Da Kinder noch nicht über einen ausgeprägten Orientierungssinn verfügen, ergeben sich durch diese komplexe Wegführung kaum Orientierungshilfen. Ein Kind weiß noch nicht, ob es zwanzig Meter oder fünfzig Meter gelaufen ist und ob die zweite oder dritte Ausfahrt, eine Querungsmöglichkeit bietet. In der dunklen Jahreszeit und zum morgendlichen Berufsverkehr verschärft sich diese Komplexität umso mehr.
Unbemerkt könnten sich die Kinder einer Gefahr aussetzen und auf die Zubringerstraße gelangen, die dann von ihrer Charakteristik eher einer Bundestraße gleicht. Schon heute werden hier Geschwindigkeiten weit über 50km/h gefahren.
Unser Fazit aus dieser Planung lautet: Diese Planung gehört in die Tonne, sie ist unzumutbar!
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