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Erneute Verzögerung im Planfeststellungsverfahren “Rübker Straße”

Erneut kommt es zu einer Verzögerung im Planfeststellungsverfahren für den umstrittenen Buxtehuder Autobahnzubringer K40. Die Unterlagen für den Ausbau der Rübker Straße als Anbindung an die Autobahn A 26 müssen erneut ausgelegt werden.
Grund dafür: der im Mai 2016 stattgefundene Erörterungstermin ergab weitere Planänderungen. Im Gegensatz zum eigentlichen Entwurf sind Anliegerstraßen, Öffnungen in der Lärmschutzwand und ähnliche Dinge als Resultat des Erörterungstermins und des Ortstermins im Juni umgeplant worden.
Wie das Tageblatt in seiner Ausgabe vom 21.11.2016 berichtet, ist der Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren für den Autobahnzubringer in den vergangenen knapp fünf Jahren schon des Öfteren über den Haufen geworden. Deshalb ist man mit Aussagen, wie es zeitlich weitergeht, beim Landkreis Stade eher zurückhaltend. Klar ist, dass die neue Planauslegung schnell erfolgen soll. Nach der Auslegung sind dann wieder Einwendungen möglich, die dann anschließend bewertet werden. Es liegt danach im Ermessen der Planfeststellungsbehörde, ob die neuen Einwendungen so schwerwiegend sind, dass ein zusätzlicher Erörterungstermin notwendig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte sich der für den März 2017 geplante Bau- und Wege-Ausschuss des Stader Kreistags mit dem Planentwurf auseinandersetzen. (…)
Mit einem weiteren Erörterungstermin würde sich dieser Fahrplan noch einmal weiter nach hinten verschieben.

Wir, die BI Rübker Straße werden auf jeden Fall klagen und gehen notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Aus unserer Sicht ändern die Umplanungen nichts an der Tatsache, dass es für uns an der K 40 nicht zumutbar sei, an einer Straße zu wohnen, die im ungünstigen Fall von mehr als 20 000 Fahrzeugen pro Tag genutzt wird.

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