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2. Erörterungstermin steht fest

Planfeststellungsverfahren K40

Ausbau der Kreisstraße 40 „Rübker Straße“ von der Harburger Straße bis km 0 + 864,295 einschließlich Ausbau des Knotenpunktes Rübker Straße/Harburger Straße/Konrad-Adenauer-Allee in der Hansestadt Buxtehude

Bek. d. Landkreis Stade v. 24.08.2017

Der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren gemäß § 38 Niedersächsisches Straßengesetz, § 1 Absatz 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 73 Absatz 4 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes für den Ausbau der Kreisstraße 40 „Rübker Straße“ von der Harburger Straße bis km 0 + 864,295 einschließlich Ausbau des Knotenpunktes Rübker Straße/Harburger Straße/Konrad-Adenauer-Allee in der Hansestadt Buxtehude ist von dem Landkreis Stade (Planfeststellungsbehörde) anberaumt auf den

07.09.2017, 09:00 Uhr

für die Träger der öffentlichen Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie für die privaten Einwender
im großen Festsaal vom Hotel Ovelgönner Hof, Hamburger Chaussee 81 in 21614 Buxtehude.
Bei Bedarf wird der Erörterungstermin 8. September 2017 am selbigen Ort fortgesetzt. In diesem Fall wird die Uhrzeit bei Beendigung des oben genannten Termins vor Ort bekannt gegeben.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist nicht zwingend, sondern jedem Einwender, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch schriftliche Vollmacht gegenüber dem Landkreis Stade (Anhörungsbehörde) nachzuweisen und zu deren Akten zu geben.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, sowie auf Betroffene. Zur Gewährleistung dessen werden voraussichtlich Einlasskontrollen stattfinden. Es wird darum gebeten, sicherzustellen, dass sich die Teilnehmer des Erörterungstermins ausweisen können.
Kosten, die Ihnen durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten/Betroffenen auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist. Die Planfeststellungsbehörde beabsichtigt, zeitnah nach dem Erörterungstermin über den Planfeststellungsantrag zu entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststellungsbehörde Belange Betroffener, die ihr gegenüber zum Abschluss des Anhörungsverfahrens nicht mitgeteilt wurden und die die Planfeststellungsbehörde auch sonst nicht erkennen konnte, bei der Entscheidung über den Planfeststellungsantrag nicht berücksichtigt werden können und auch nicht berücksichtigt werden müssen.
Stade, 24.08.2017

Landkreis Stade

Planfeststellungsbehörde

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