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A26 Zubringer Planung K40 – “Rübker Straße”


Am Montag, 07.08.2017 endete nun die Einwendungsfrist gegen die Planfeststellung des Ausbaus der K 40 als Anschlussstelle Buxtehude. Auch die zweite Änderungsrunde der Planungsunterlagen ergab weiterhin, dass die Variante 1, die einen Autobahnanschluss an die A 26 über die Rübker Straße favorisiert, zu Gesundheitsschädigungen der hier lebenden Anwohner und einem Verkehrskollaps in der Buxtehuder Innenstadt führt.

Foto: K. Wisser -BT

Bereits am Freitag hat Ulrich Felgentreu (rechts), Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße, 42 Einwendungen gegen das Vorhaben beim Ersten Stadtrat Michael Nyveld (links) und  dem Vorsitzenden des Bauausschusses Thomas Sudmeyer (mitte) im Stadthaus abgegeben.Viele weitere Einwendungen sind direkt zum Kreis gegangen oder haben ihren Weg bereits über die Stadtverwaltung nach Stade gefunden.

 

 

 

Wesentliche Punkte der Kritik:

Die Zugrunde gelegten Planungs-und Untersuchungsunterlagen sind veraltet, da sie heute nur einen prognostizierten Zeitraum bis 2025 berücksichtigen. Ein Prognosefenster von 10 bis 20 Jahren wird durch die vorgelegten Planungsunterlagen nicht eingehalten. Maßgebliche Unterlagen stammen aus dem Jahr 2009 und früher sowie aus dem Jahr 2010. Selbst für den Fall, dass noch in diesem Jahr ein Planfeststellungsbeschluss getroffen werden sollte, wird nur noch ein Prognosefenster von knapp 8 Jahren erreicht. Dies wird dem vorgenannten Prognosefenster von 10 bis 20 Jahren, dem Schutzgedanken der 16.Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und den gesetzgeberischen Intentionen nicht gerecht.

Notwendige Untersuchungen wurden nicht durchgeführt und einige Prüfungen sind in unzulässiger Weise beschränkt worden. Auch die Umweltbelange wurden nicht ordnungsgemäß untersucht und geprüft, insbesondere das europäisch geschützte Vogelschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ wurde nicht hinreichend berücksichtigt.

Betroffen sind die Bereiche Verkehr, Lärm, Schadstoffe, Lichtimmissionen, Erschütterungen, Eigentum und Sicherheit. Ein Zubringer über die Rübker Straße würde zu derartigen Lärmbelastungen führen, dass die Grenzwerte von § 2 der 16. BImSchV an vielen Stellen deutlich überschritten werden.
Demnach sind im allgemeinen Wohngebiet 59 db(A) tags und 49 dB(A) nachts einzuhalten.
Schon anhand der unzureichenden vorliegenden Lärmprognosen kommt es zu erheblichen Überschreitungen.
So wird beispielsweise für die Rübker Straße Nr.7  am Tag eine Lärmbelastung von 71 dB(A) an mehreren Messpunkten des Hauses auf verschiedenen Geschossen und von 65 dB(A) an mehreren Messpunkten des Hauses auf verschiedenen Geschossen in der Nacht ohne Schallschutz erreicht. Dies sind teilweise deutlich oberhalb der Gesundheitsschädigungsschwelle liegende Lärmbelastungen.

Ein Autobahnzubringer der unmittelbar zur Buxtehuder Innenstadt über die Rübker Straße führt, würde demgegenüber einen Verkehrskollaps für Buxtehude und die Innenstadt bedeuten und zu massiven Verkehrsbelastungen für die Rübker Straße und angrenzende Wohnstraßen, wie dem Schilfgraben, dem Bollweg, dem Kälberweideweg, dem Feldmannweg oder Am Rugen End führen. Sind es heute 8000 Kfz, werden es zukünftig 21400 Kfz am Tag sein. Aufgrund der Enge der örtlichen Verhältnisse könne keine ausreichende Fahrbahnanzahl (statt zweispurig, müsste eigentlich vierspurig gebaut werden) erreicht werden.

Die Stadt Buxtehude selbst hat ihre bisherige Stellungnahme aufrecht erhalten und dies dem Landkreis Stade mitgeteilt. „Mit den Änderungen wurde der Stellungnahme der Hansestadt Buxtehude zu den 2015 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen zum Teil gefolgt“, heißt es in der entsprechenden Ratsvorlage. Dies betreffe insbesondere den Entfall des Geh- und Radweges, die Erschließung im Bereich „Am Rugen End“ sowie die Sicherung der Abfallsammelstellen. Andere wesentliche Punkte der städtischen Stellungnahme wurden bei der Überarbeitung der Planung nicht berücksichtigt. Dazu zählen die Bedenken hinsichtlich der Erschließungssituation des Hauses Rübker Straße Nummer 7b sowie die nicht ausreichende Rechtsabbiegespur aus der Rübker Straße in die Harburger Straße. Auch die Anliegerstraßen sind aus Sicht der Stadt weiterhin zu schmal.

 

 

 

 

 

„Es ist unvorstellbar, was hier seitens des Landkreises Stade der Buxtehuder Bevölkerung zugemutet werden soll. Mitten in der Stadt sollen über eine schmale Straße mit unmittelbar an die Straße gebauten Wohnhäusern zehntausende Pkw und Lkw geführt werden. Es handelt sich um eine völlige Fehlplanung. Noch ist Zeit von dieser Abstand zu nehmen“, so Rechtsanwältin Dr. Stefanie Grünewald von Rechtsanwälte Klemm & Partner. „Natürlich soll auch Buxtehude von den wirtschaftlichen Vorteilen der A 26 profitieren. Die Anschlussstelle Dammhausen und die in nur acht Kilometer weiter folgende nächste Anschlussstelle Neu Wulmstorf wird dies aber ermöglichen. Die Anschlussstellen trennen eine Fahrzeit von etwa zwei Minuten. Ein Autobahnzubringer, der unmittelbar zur Innenstadt über die Rübker Straße führt, würde demgegenüber einen Verkehrskollaps für Buxtehude bedeuten und zu massiven Verkehrsbelastungen für die Rübker Straße und angrenzende Wohnstraßen führen. Selbst die Planer sagen, dass der Verkehr auf der Harburger Straße und Konrad-Adenauer-Allee um 40 Prozent steigen wird. Insbesondere, da durch die A 26  die B 73 und bestehenden Straßen deutlich entlastet werden. Es besteht somit keine Rechtfertigung dafür, Buxtehuder Bürger Gesundheitsgefahren auszusetzen und die Stadt Buxtehude einem Verkehrschaos zu überlassen.“

 

Für eine erfolgreiche Klage benötigen wir Ihre Hilfe. Daher bitten wir jeden, der verhindern möchte, dass die Rübker Straße zum Autobahnzubringer umgebaut wird, auch um finanzielle Unterstützung.

Sparkasse Harburg Buxtehude, Kontoinhaber : Ulrich Felgentreu,

IBAN: DE06 2075 0000 0090 7436 75, Verwendungszweck : Klagekonto Rübker Straße

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