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An alle Betroffenen der geplanten Baumaßnahme „Rübker Straße Autobahnzubringer der A 26″

Am 07.08.2017 läuft die Frist für die Abgabe der Einwendungen gegen den geplanten Neubau der Rübker Straße zum Zubringer der A 26 ab.

Damit  die Rübker Straße nicht zum Autobahnzubringer wird, müssen wir gegen das Bauvorhaben des Landkreises Stade  klagen.

Jeder Betroffene sollte seine Einwendungen  noch einmal zu Papier bringen und entweder bis zum 07.08.2017 im Stadthaus abgeben oder bis zum 03.08.2017 bei Ulrich Felgentreu, Rübker Straße 9 in den Briefkasten einwerfen oder abgeben. Wir werden dann die Eingaben, am 04.08.2017 im Stadthaus an die Frau Bürgermeisterin übergeben.  Nur so ist gewährleistet, dass man  seine Rechte und Forderungen  einklagen kann.

Leider gibt es dafür keine Sammelklage, was bedeutet,  dass nach dem Gesetz jeder einzeln klagen müsste. Da eine Klage  aber ca. 7.000,00  – 10.000,00 € an Kosten verursachen kann, planen wir, die Betroffenheit  der Einzelnen  zusammen zu fassen und daraus drei bis vier Präzedenzklagen  vorzubringen.

Weiterhin benötigen wir für die Klage noch einige Gutachten, um die im Auftrag des  LK Stade  erstellten Lärm- und Verkehrsgutachten prüfen zu lassen und widerlegen zu können.

Seit fast sieben Jahren haben wir  gemeinsam verhindern können, dass die Rübker Straße zum Autobahnzubringer ausgebaut wird. Wir, die Anwohner der Rübker Straße,  wären am stärksten von der Baumaßnahme und nach der Freigabe des Zubringers  betroffen.

Aber auch alle angrenzende und weiterführende Straßen, wie der Kälberweideweg, der Bollweg, der Feldmannweg,  Am Schilfgraben,  Am Rugen End,  die Harburger Straße, die Konrad Adenauer Allee und das Wohngebiet der Brunkhorst‘ schen Wiesen wären betroffen.

Der Verkehr und alle daraus resultierenden Begleiterscheinungen würden erheblich  zunehmen. Neben der entstehenden  Einhausung und der Zerschneidung unserer Nachbarschaftsgemeinschaft durch die drei Meter hohen Lärmschutzwände entlang der Rübker Straße wird der Verkehr von ca. 9000 heute,  auf ca. 21400 Fahrzeugen täglich steigen. Ein solches Verkehrsaufkommen in einen Innenstadtbereich zu lenken, wäre  fatal. 

Da sich gegenüber der Planung aus dem Jahr 2015 nicht viel geändert hat, bitten wir alle Betroffenen, nochmals in Ihren Einwendungen, vor allem Ihre persönliche Betroffenheit, deutlich gegen das  geplante Bauvorhaben zum Ausdruck zu bringen.

Auch in Bezug auf die schon im Bau befindliche Abfahrt ist das die einzige rechtliche Möglichkeit, dass diese zurückgebaut werden muss, wenn es keinen Zubringer gibt.

Für  eine erfolgreiche Klage benötigen wir Ihre Hilfe. Daher bitten wir jeden, der verhindern möchte, dass die Rübker Straße zum Autobahnzubringer umgebaut wird, auch um finanzielle Unterstützung. Jeder Spendenbetrag hilft uns, dieses Vorhaben zu stoppen.
Wie auf dem letzten BI-Treffen von allen Anwesenden gemeinsam beschlossen, wollen die Anwohner der Rübker Straße je Betroffenheit / Haus oder Grundstück 500,00 € einzahlen. Dafür haben wir ein gesondertes Konto eingerichtet.

 

Sparkasse Harburg Buxtehude,   Kontoinhaber : Ulrich Felgentreu,   IBAN: DE06 2075 0000 0090 7436 75,
Verwendungszweck :  Klagekonto Rübker Straße

 

  

 

 

Anbei erhalten Sie noch eine Auflistung von Einwendungen, die Sie entweder im Ganzen anhängen oder teilweise verwenden können.

Weiterhin bekommen Sie noch ein Formular für Ihre persönlichen Einwendungen und Betroffenheit.

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