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Treffen zwischen Landkreis Stade und BI Rübkerstraße: Dialog, aber viele offene Fragen

Stade, [07.04.2026] – Beim heutigen Treffen zwischen dem Landkreis Stade (LK) und der Bürgerinitiative (BI) Rübkerstraße stand der Austausch über den aktuellen Stand des umstrittenen Verkehrsprojekts sowie die weitere Vorgehensweise im Mittelpunkt. Landrat Kai Seefried eröffnete die Veranstaltung und betonte den Charakter als Informations- und Dialogformat. Ziel sei es, Transparenz zu schaffen, offene Fragen zu klären und die Kommunikation mit der BI zu verbessern.

Im Anschluss gab Kreisbaurätin Frau Pönitz einen Überblick über den bisherigen Verfahrensverlauf sowie über bereits angestoßene Teilkonzepte/Gutachten. Neue konkrete Ergebnisse, etwa aus Verkehrszählungen, wurden im Rahmen dieses Treffens jedoch nicht vorgestellt.

Vorgestellt wurden zudem die am Projekt beteiligten Akteure: die juristische Projektsteuerung durch die Kanzlei GÖRG, die technische Projektsteuerung durch Körting Ingenieure sowie die Verkehrsanlagenplanung durch die Ingenieurgesellschaft Masuch + Olbrisch.

In der anschließenden offenen Diskussion wurde deutlich, dass der Landkreis derzeit das Ziel verfolgt, die bestehenden Mängel im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens zu beheben. Dieses würde eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung einschließen. Angesichts der grundlegenden Kritikpunkte kommt dieses Vorgehen jedoch faktisch einer Neuplanung gleich. Ziel ist es, die vom Gericht festgestellten Mängel konzeptionell zu überarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Themen Variantenprüfung, Anliegerstraßen sowie Verkehrs- und Baulärm.

Das OVG hatte insbesondere die Auswahl der bisherigen Planungsvariante als ergebnisrelevanten Fehler bewertet. Damit ist die Grundlage der bisherigen Planung in ihrem Kern nicht mehr tragfähig. Der Landkreis steht nun vor der Aufgabe, die Alternativen – insbesondere den Vergleich zwischen Ausbau und Umgehungsvariante – umfassend neu zu prüfen. Dabei muss auch die Umgehungsvariante trotz möglicher naturschutzrechtlicher Eingriffe detailliert bewertet und gegenüber der bisherigen Planung abgewogen werden.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt des Gerichts betrifft die Verkehrssicherheit und Dimensionierung der Anliegerstraßen. Hier sind grundlegende Anpassungen erforderlich, um die Einhaltung der geltenden Richtlinien (RASt06) sicherzustellen. Ohne ein tragfähiges, neu entwickeltes Erschließungskonzept bleibt dieser Aspekt ein wesentliches Hindernis für die Fortführung des Projekts.

Auch beim Lärmschutz ergeben sich erhebliche Anforderungen: Neue Berechnungen zum Verkehrslärm werden voraussichtlich höhere Belastungen ergeben und damit umfangreichere Schutzmaßnahmen notwendig machen. Gleichzeitig muss der Umgang mit Baulärm künftig konkret und verbindlich geregelt werden, anstatt diesen auf spätere Maßnahmen zu verlagern.

Damit steht der Landkreis vor einer strategischen Entscheidung: Entweder werden die bestehenden Planungen punktuell nachgebessert – mit dem Risiko weiterer rechtlicher Auseinandersetzungen – oder es erfolgt ein umfassender Neustart, der zwar zeitintensiv ist, jedoch langfristig größere Rechtssicherheit bieten könnte.

Seitens der Bürgerinitiative wurde im Rahmen des Treffens erneut betont, dass sie den weiteren Prozess aufmerksam und kritisch begleiten wird. Ziel bleibe es, die eigenen Positionen klar zu vertreten und weiterhin Einfluss auf die Planung zu nehmen.

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