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Steter Tropfen höhlt den Stein – Bode zeigt sich kompromissbereit?

Heute früh tagte der Kreisbauausschuss in Buxtehude.Kreisbaurat Hans Hermann Bode räumte nach mehrstündigen Diskussion ein, beim Zubringer der A 26 in Buxtehude eine vertiefte Varianten-Untersuchung durchzuführen. Vorangegangen war ein Antrag der SPD mit Zustimmung der CDU, FDP und FWG, den Variantenvorschlag der Stadt Buxtehude (kleine Umgehung), intensiv zu prüfen.

 

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Auszug aus der Beschlussvorlage siehe TO der Sitzung des Kreisbauausschuss vom 11.12.13

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen der Ergänzenden Untersuchungen für das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Kreisstraße 40 „Rübker Straße“ in Buxtehude werden zur Kenntnis genommen.

Sachverhalt:

Das Planfeststellungsverfahren gem. §38 NStrG für den Ausbau der K40 Rübker Straße in Buxtehude ist am 27.10.2011 auf Antrag des Kreisumweltamtes – Abt. Straßen – durch die Planfeststellungsbehörde des Landkreises Stade eingeleitet worden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 73 VwVfG sind insgesamt 81 Einwendungen bzw. Stellungnahmen von Privaten sowie von Trägern öffentlicher Belange (u.a. Stadt Buxtehude) eingegangen, die anschließend durch den Vorhabenträger ausgewertet wurden. Neben den Themen Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Rübker Straße und Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Rübker Straße/ Harburger Straße/ Konrad-Adenauer-Allee wurden eine ganze Reihe weiterer Bedenken vorgetragen u.a. zu den Themenfeldern, Stadtbild, Naturschutz, Variantenuntersuchung, Verkehrseinstufung, Entwässerung, Erreichbarkeit der Grundstücke etc., die vom Landkreis als Vorhabenträger zu prüfen waren, teilweise berechtigt sind und daher im Rahmen der weiteren Planbearbeitung berücksichtigt werden.

Wie im Folgenden noch näher erläutert wird, waren insbesondere zu Fragen der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Rübker Straße und der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Rübker Straße/ Harburger Straße/ Konrad-Adenauer-Allee weitere Vertiefungen notwendig. Aus diesem Grunde hat bislang noch keine Erörterung der eingegangenen Anregungen und Bedenken stattgefunden. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, da zunächst noch eine Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen und erneute Auslegung vorgesehen ist.

Die Gestaltung dieses Knotenpunktes ist eine zentrale Frage, da sowohl der Flächenverbrauch als auch der erforderliche Schallschutz direkt davon abhängen. Hier ist zu berücksichtigen, dass in Lärmschutzberechnungen bei einer signalgesteuerten Kreuzung pauschal ein rechnerischer Zuschlag von 3 dB(A) gegenüber einem Kreisverkehr vorgenommen wird. Der Flächenbedarf der Kreuzung wirkt wiederum direkt auf die Möglichkeiten zurück, aktiven Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden herzustellen.

In der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am 17.10.2012 wurde der Ausbau des Knotenpunktes Rübker Straße/Harburger Straße/Konrad-Adenauer-Allee anhand der vorliegenden Gutachten betrachtet. Der von der Stadt Buxtehude beauftragte Gutachter – Herrn Dr. Bondzio vom Büro BBW aus Bochum erläuterte seine Berechnungen ebenso wie der Gutachter des Landkreises – Herr Prof. Fornaschon. Im Hinblick auf die von Seiten der Stadt Buxtehude geäußerten Bedenken hinsichtlich einer ausreichenden Leistungsfähigkeit eines Turbokreisels stellte Herrn Fornaschon ausführlich dar, dass mit beiden untersuchten Knotenpunktslösungen, sowohl mit dem vorgeschlagenen Kreisverkehrsplatz als auch mit einer lichtsignalgeregelten Kreuzung für die prognostizierte Verkehrsbelastung in der nachmittäglichen Spitzenstunde eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität sichergestellt werden kann.

Zwischenzeitlich wurden weitere Aufträge für ergänzende Untersuchungen im Zusammenhang mit den Planungen des Ausbaus der K40 Rübker Straße erteilt, u.a. zu den Themenbereichen:

Immissionsschutz, Lärm

Variantenbetrachtung des Knotenpunktes Rübker Straße / Harburger Straße/ Konrad-Adenauer Allee

Rechtliche Fragestellungen zu Lärmschutz, straßenrechtliche Einstufung der K40 Rübker Straße, Planungsalternativen, Anwendung von Technischen Richtlinien

Wie dem als Anlage beigefügten Gutachten „Ergänzende Untersuchungen Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Kreisstraße 40 Rübker Straße“ (NEC – Neumann Engineering Conultants GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dipl.-Ing. D. Fornaschon, November 2013) zu entnehmen ist, wird der Lösung „Turbokreisverkehr“ nach wie vor eine ausreichende Leistungsfähigkeit bescheinigt. Diese Lösung ergibt Vorteile im Hinblick auf den Lärmschutz und eine hohe Verkehrssicherheit für den Kfz-Verkehr. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer stuft der Gutachter diese Lösung jedoch aufgrund von Hinweisen in einem bislang nicht veröffentlichten Hinweisblatt für Turbokreisverkehre (Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, Entwurf 2013) als problematisch ein und empfiehlt stattdessen den Ausbau der Kreuzung mit einer Linksabbiegespur in der Rübker Straße in Richtung Harburger Straße stadtauswärts. Bei dieser Lösung ist es möglich, auch im Kreuzungsbereich Rübker Straße / Harburger Straße / Konrad-Adenauer-Allee Lärmschutzwände anzuordnen, so dass im Prognosefall keine Überschreitungen der Lärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts bei Außenwohnbereichen auftreten. Allerdings verbleiben bei der vom Lärmschutzgutachter (Lärmkontor GmbH Hamburg) empfohlenen Höhe der Lärmschutzwände von 3 Metern noch 8 Wohngebäude mit Überschreitung der Beurteilungspegeln über 70/60 dB(A) tags/nachts, so dass bei den betroffenen Gebäuden passiver Schallschutz (Einbau von Schallschutzfenstern) erforderlich wird.

Der Lärmschutzgutachter empfiehlt die Kombination von 3 Meter hohen Lärmschutzwänden und die Verwendung von lärmminderndem Asphaltbelag im Kreuzungsbereich, wodurch sich die letzt genannten Überschreitungen auf lediglich 3 Gebäude an der Rübker Straße im Abschnitt Harburger Straße – Am Rugen End reduzieren lassen. Allerdings hat die Berücksichtigung der lärmmindernden Wirkung entsprechender Fahrbahnbeläge für Geschwindigkeiten unter 60 km/h derzeit noch nicht Eingang in die Berechnungsvorschriften (RLS-90) gefunden, ist aber auch für Geschwindigkeiten unter 60 km/h nachgewiesen und damit als Stand der Technik zu betrachten.

Aufgrund der Ausführungen im Hinweisblatt zu Turbokreisverkehren der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (s.o.) zur Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern bei innerörtlichen Turbokreisverkehren wird nunmehr am Knotenpunkt Rübker Straße / Harburger Straße / Konrad-Adenauer-Allee eine Lösung als lichtsignalgeregelte Kreuzung mit einer Linksabbiegespur in der Rübker Straße weiterverfolgt.

Die Planfeststellungsunterlagen sollen entsprechend überarbeitet und die geänderten Unterlagen im Rahmen eines Planänderungsverfahrens neu ausgelegt werden.

In der Sitzung wird der Gutachter Herr Prof. Fornaschon weitere Erläuterungen geben zu den Ergebnissen der aktuellen Untersuchungen des Knotenpunktes Rübker Straße/ Harburger Straße / Konrad-Adenauer-Allee.

Zu den vertieft untersuchten rechtlichen Fragen gehörte insbesondere die von Seiten der anwaltlichen Vertretung der Anwohnerinnen und Anwohner der Rübker Straße geäußerten Zweifel, inwieweit der Landkreis für die Planung der Autobahnanbindung der Stadt Buxtehude zuständig ist. Im Rahmen eines vom Landkreis beauftragten Rechtsgutachtens, erstellt durch das Büro Wolter Hoppenberg (Herrn RA Tyczewski) wurde festgestellt, dass die Rübker Straße als zukünftige Autobahnanbindung hauptsächlich den Quell- und Zielverkehr der Stadt Buxtehude aufnehmen wird. Daher wurde vom Rechtsgutachter bestätigt, dass der Landkreis für die Planung einer solchen Straßenverbindung zuständig sein kann und im vorliegenden Fall auch ist, da es sich bei der K40 um eine Kreisstraße handelt.

WP Kommentar

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