Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahn A26 – Ergänzende Variantenuntersuchung (Gutachten NEC, 28. Oktober 2014)
Ergänzungen zum Variantenvergleich – Ausbau der K40
LageplLageplan Variante 1 – Ausbau der K40
Lageplan Variante 2.1.1 – ve = 50 km/h, Brückenlösung mit Anbindung der K40
Lageplan Variante 2.1.2 – ve = 50 km/h, Troglösung mit Anbindung der K40
Lageplan Variante 2.1.3 – ve = 70 km/h, Brückenlösung mit Anbindung der K40
Lageplan Variante 2.1.4 – ve = 70 km/h, Troglösung mit Anbindung der K40
Lageplan Variante 2.3.3 – ve = 70 km/h, Brückenlösung ohne Anbindung der K40
Das Ergebnis der ergänzenden Variantenuntersuchung zur Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahn A 26 wird zur Kenntnis genommen. Anhand der vorliegenden Kostenermittlungen wird zusätzlich eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Varianten durchgeführt.
Sachverhalt:
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Rübker Straße (K 40) zur Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die BAB A 26 Hamburg – Stade ist am 27.10.2011 auf Antrag des Umweltamtes – Abt. Straßen – als Straßenbaulastträger der K 40 und zuständigen Planungsträger durch die Planfeststellungsbehörde des Landkreises eingeleitet worden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens waren die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen auszuwerten und weitergehende Untersuchungen u. a. im Hinblick auf Verkehrsablauf auf der Rübker Straße und am Knotenpunkt Rübker Straße/Harburger Straße/Konrad-Adenauer-Allee durchzuführen. In der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am 11.12.2013 hat Herr Prof. Fornaschon das Verkehrsgutachten „Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Kreisstraße K 40 Rübker Straße – Ergänzende Untersuchungen zu den Planfeststellungsunterlagen“ vorgestellt. Auf Empfehlung des Gutachters wurde daraufhin der Knotenpunkt Rübker Straße/Harburger Straße/Konrad-Adenauer-Allee nunmehr als lichtsignalgeregelte Kreuzung mit einer Linksabbiegespur in der Rübker Straße anstatt des ursprünglich geplanten „Turbokreisels“ planerisch weiter verfolgt.
Bereits in der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens waren Alternativen zum Ausbau der Rübker Straße untersucht worden. Nunmehr wurden mehrere Varianten für eine Umgehung des bebauten Bereiches der Hansestadt Buxtehude am Rande des Europäischen Vogelschutzgebietes „Moore bei Buxtehude“ und Anschluss an die Harburger Straße südlich der Bahnlinie in Höhe Ostmoorweg genauer ausgearbeitet. Die Trassenvarianten unterscheiden sich durch unterschiedliche Lage/Nähe zur Wohnbebauung bedingt durch Wahl verschiedener Entwurfsgeschwindigkeiten (ve = 70 km/h bzw. ve = 50 km/h), die Querung der Bahnlinie Hamburg – Cuxhaven mittels Trog oder Brücke und die Art der Anbindung der Rübker Straße an die geplante Umgehungsstraße (mit/ohne Anbindung bzw mit verkehrlichen Restriktionen in der Rübker Straße). Die einzelnen Varianten sind in dem beigefügten Gutachten „Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahn A 26 – Ergänzende Variantenuntersuchung“ (NEC, Oktober 2014) beschrieben und im Hinblick auf FFH-Verträglichkeit, Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG, Artenschutz, Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit, städtebauliche Wirkungen und Kosten bewertet worden.
Die Wertung der verschiedenen Kriterien für die einzelnen Varianten führt im Gesamtergebnis zu der Feststellung, dass die Variante 1 (Ausbau der Rübker Straße) in der Gesamtwertung zwar nur mit „befriedigend“, aber immer noch besser abschneidet, als alle Umgehungsvarianten. Neben den negativen Auswirkungen auf Natur- und Landschaft liegt dies auch in den im Vergleich zu Variante 1 (13,6 Mio. €) deutlich höheren Baukosten der Umgehungsvarianten zwischen 18,6 Mio. € (V 2.3 mit Brücke) und 41,5 Mio. € (V 2.1/V 2.2 mit Trog) begründet. Am günstigsten schneidet erwartungsgemäß die Nullvariante (= kein Anschluss der A 26 in Höhe Buxtehude-Ost) ab, bei der sich die Verkehrsströme auf die benachbarten Anschlussstellen Jork (K 26II) und Neu Wulmstorf (B 3n) verlagern würden. Diese Variante entspricht der Variante 4 „Verzicht auf die AS Buxtehude-Ost“ aus dem Gutachten „Anbindung Buxtehude-Ost an die A 26 – Variantenuntersuchung“ (NEC, Juni 2010) das bereits Gegenstand der Beratungen im Bau- und Wegeausschuss am 28.09.2010 war.
Aufgrund der bereits schon jetzt existierenden Stauproblematik am höhengleichen Bahnübergang der K 26II in Buxtehude – Neukloster, die sich im Falle der Verlagerung von Verkehrsströmen – es wird mit einem Anstieg der Querschnittsbelastung der K 26II um ca. 50 % gegenüber dem heutigen Zustand (10.000 Kfz/24) gerechnet – noch weiter verschärfen wird, kam die damalige Variante 4 nicht in die engere Wahl für weitergehende Untersuchungen. Auch der später ergangene Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 2c der A 26 vom 14.11.2011 geht von dem Bau einer Anschlussstelle Buxtehude – Ost in Höhe der K 40 Rübker Straße aus.
Die jetzt vorgelegten Ergebnisse zeigen auch sehr unterschiedliche Kosten für die verschiedenen Varianten. Bei den Kosten schneidet die Variante V0 erwartungsgemäß am besten ab, wobei berücksichtigt werden muss, dass vom Gutachter lediglich die im unmittelbaren räumlichen Betrachtungsgebiet notwendigen Maßnahmen (Streckenausbau, Knotenpunktsertüchtigung etc.) kostenmäßig ermittelt und in den Variantenvergleich eingestellt wurden. Die bei Umsetzung der Variante V0 – Wegfall der Anschlussstelle Buxtehude-Ost der A26 – durch Verkehrsverlagerung an außerhalb des engeren räumlichen Untersuchungsgebietes liegenden Knotenpunkten bzw. Streckenabschnitten ggf. notwendig werdenden Maßnahmen (s.o.) sind kostenmäßig bislang noch nicht näher beziffert worden.
Ergänzend zu den jetzt vorgelegten Kostenermittlungen soll in einem nächsten Schritt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach einem gesamtwirtschaftlich orientierten Verfahren (z.B. Nutzwertanalyse) durchgeführt werden.
In der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am 13.11.2014 wird Herr Prof. Fornaschon das aktuelle Gutachten „Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahn A 26 – Ergänzende Variantenuntersuchung“ (NEC, Oktober 2014) vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.