Es könnte wieder Bewegung in die Zubringer Thematik kommen, wie Buxtehude am besten an die Autobahn A 26 angeschlossen werden kann, so das BUXTEHUDER TAGEBLATT in seiner Ausgabe vom 16.12.2014, gäbe es nun Überlegungen, die Planung des Autobahn-Zubringers K40 Buxtehude vom Landkreis auf die Stadt Buxtehude zu übertragen. Der Buxtehuder Rat könnte dann selbst entscheiden, wie die Stadt mit der Autobahn verbunden werden soll. Damit erhielt der Rat die Hoheit über eine zentrale verkehrspolitische Entscheidung, die die Stadt für einen langen Zeitraum prägen dürfte.
In einer ersten Reaktion auf eine entsprechende TAGEBLATT-Nachfrage signalisiert selbst Landrat Michael Roesberg in einer ersten Reaktion seine Zustimmung. Er könne sich vorstellen, so Roesberg, dass es im Kreistag für diesen Weg eine Mehrheit gäbe. Während die Stadt Buxtehude ihre kleine Ortsumgehung weiterhin fordert, hält der Kreis vehement am Ausbau der Kreisstraße 40, Rübker Straße, als Autobahn-Zubringer fest. Eine Einigung war bisher nicht in Sicht.
So könnte die Übertragung funktionieren: Aktuell hat der Kreis als Aufsichtsbehörde die 13. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Umgehungsvariante beinhaltet, nicht genehmigt. Das könnte die Stadt Buxtehude beheben, indem sie selbst einem Bebauungsplan für die Umgehung mit den Kritikpunkten des Kreises abarbeitet und somit die Änderung des Flächennutzungsplans durchbekommt. Der Kreis seinerseits müsste dann sein laufendes Planfeststellungsverfahren einstellen. Für die Übernahme der Planung braucht es einen positiven Beschluss des Buxtehuder Rates. Über die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens müsste der Kreistag entscheiden.
Ein wichtiger Aspekt sind weiterhin die Kosten. Der Ausbau der K 40 ist nach jetzigem Stand rund 14 Millionen Euro beziffert, die der Kreis und Land bezahlen müssten. Die derzeit favorisierte Umgehungstrasse wäre dagegen fünf Millionen Euro teurer. Vieles spricht dafür, da diese Mehrkosten beim Wechsel in der Zuständigkeit bei der Stadt bleiben würden. Auch wie mögliche Kostensteigerungen verteilt werden, müsste Teil der Absprache sein. Zu klären ist auch, ob die Übertragung der Planung zu einer relevanten Zeitverzögerung führen könnte und ob die im Planfeststellungsverfahren erarbeiteten Daten von der Stadt genutzt werden können.