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Planfeststellungsverfahren Ausbau der Kreisstraße 40 (Rübker Straße)

Nun geht es los!

Der Landkreis Stade führt ein Planfeststellungsverfahren nach dem Nds. Straßengesetz (NStrG) für folgendes Straßenbauvorhaben durch:

Ausbau der Kreisstraße 40 „Rübker Straße“ von der Harburger Straße bis km 1+015 einschließlich Ausbau des Knotenpunktes Rübker Straße / Harburger Straße / Konrad-Adenauer-Allee in der Stadt Buxtehude

Der Ausbauabschnitt der K 40 „Rübker Straße“ beginnt an der Harburger Straße und hat eine Länge von ca. 1015 m. Das Bauende befindet sich ca. 90 m entfernt von der nordöstlichen Gebäudewand des Hauses Nr. 71. Im Zuge der Maßnahme werden auch ca. 25 m in der Straße Feldmannweg und 40 m im Kälberweideweg angepasst. Zur Gewährleistung der Entwässerung ist hinter der nordöstlichen Bebauung an der Straße Feldmannweg bis zum Buxtehuder Stadtgraben ein Regenrückhaltebecken geplant. Die Maßnahme umfasst auch die Umgestaltung des Knotenpunktes Rübker Straße / Harburger Straße / Konrad-Adenauer-Allee. Diese Maßnahme betrifft den nördlichen Abschnitt der Harburger Straße bis zur nordwestlichen Grundstücksgrenze des Hauses Nr. 69, den südlichen Abschnitt bis zur Einmündung in den Stemmanns Weg und die Konrad-Adenauer-Allee bis zur Einmündung der Straße Hinter der Linah.

Für die baulichen Maßnahmen und für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen müssen Grundstücke in der Stadt Buxtehude in Anspruch genommen werden.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) für das Vorhaben liegt in der Zeit

vom 21.11.2011 bis 05.12.2011 (einschließlich)

bei der Stadt Buxtehude im Stadthaus, Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude, im 1. Obergeschoss bei der Fachgruppe 30 – Stadt- und Landschaftsplanung – während der folgenden Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus:

montags – mittwochs 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
freitags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr.

 

weitere Infos unter:  Buxtehude – K40

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann frühestens mit Beginn der Auslegung und spätestens bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 19.12.2011, bei der Stadt Buxtehude, Bahnhofstr. 7, 21614 Buxtehude oder beim Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

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