Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2012 – Top 15
Vorlage 2012/174 – Beschlüsse
Verwaltungsausschuss
Mit Datum vom 30.11.2012 ist bei der Stadt Buxtehude am 05.12.2012 ein Schreiben des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in der Verwaltungsrechtssache Stadt Buxtehude ./. Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingegangen. Hierin enthalten ist eine vorläufige Einschätzung des Berichterstatters zum Sach- und Streitstand sowie ein daraus resultierender Vergleichsvorschlag. Die Ursprungsklage basiert aus dem Jahr 2004.
Herr Badur erläutert ausführlich die vorliegenden Schriftsätze. Diese bestehen aus zwei Punkten. Es wird der Stadt Buxtehude und der Planfeststellungsbehörde aufgegeben, jeweils Zahlenmaterial innerhalb von 14 Tagen nachzuliefern. Hierbei sind die Daten zu verifizieren, die im Verlaufe des Klageverfahrens in verschiedenen Handlungen und Schriftsätzen vorgetragen worden sind. Dieses bezieht sich für die Landesbehörden auf den Versuch der Erklärung, weshalb innerhalb weniger Wochen unterschiedliche Kostenschätzungen für die verschiedenen Varianten der Estequerung (Hochbrücke, Flachbrücke und Trog) vorgelegt wurden, die dem Berichterstatter nicht plausibel sind. Für die Stadt Buxtehude soll erklärt werden, aus welchen Gründen in einem selbst in Auftrag gegebenen Gutachten die Kosten für eine Troglösung von 32 Mio. € dann auf 20 Mio. € heruntergerechnet wurden. Nach Einschätzung von Herrn Badur kann dieses erklärt werden. In diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen, dass das Gericht einen Abwägungsmangel im bisherigen Vorgang erkennt und der Planfeststellungsbeschluss somit nichtig ist und daher ganz neu mit einem Verfahren begonnen werden müsste. Das bedeutet einen erheblichen Zeitverzug. Hierbei wäre aber völlig offen, mit welchem Ziel dieses dann erfolgen wird. Es ist nicht sichergestellt, dass damit automatisch auch die von der Stadt gewollte Troglösung für die Este kommen wird.
Neben der Aufforderung der Nachbesserung liegt ein Beschluss des OVG vor. Danach wird den Beteiligten ein Vergleich vorgeschlagen, dessen Annahme oder Ablehnung innerhalb von drei Wochen erklärt werden soll. Danach soll sich die Beklagte verpflichten, in einem ergänzenden Verfahren nach Aktualisierung des Zahlenmaterials erneut darüber zu entscheiden, mit welchem Bauwerk die Este-Querung erfolgen soll. Dabei sollen alle genannten Varianten mit berücksichtigt werden. Die Stadt Buxtehude als Klägerin soll demgegenüber erklären, darauf zu verzichten, die Planfeststellung für den Neubau des 2. Bauabschnitts unter dem Gesichtspunkt anzufechten, dass die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe dieses Bauabschnittes allein zusammen mit derjenigen des 3. Bauabschnittes erfolgen dürfe. Herr Badur weist darauf hin, dass es nach neuester Rechtsprechung nicht mehr zulässig ist, einen Bauabschnitt einer Autobahn über eine nicht ertüchtigte Zubringerstraße oder fehlende Umgehung anzubinden. Insofern könnte der Klageantrag hierfür als erledigt erklärt werden.
Nach der Darlegung des Sachverhaltes empfiehlt Herr Badur, dass der Rat beschließen sollte, den Vergleich anzunehmen. Dieses ist dann auf das Verfahren beschränkt, dass sich auf die Querung der Este bezieht. Nach Informationen von Herrn Badur beabsichtigt die Planfeststellungsbehörde des Landes Niedersachsen, den Vergleich nicht anzunehmen. Er geht davon aus, dass der Vergleich daher nicht zustande kommen wird. Die Behörde lässt sich vermutlich davon leiten, dass die Abwägungsfehler doch nicht so bedeutend sind, dass sie zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsverfahrens führen und dass die A 26 daher zügig weiter geplant und gebaut werden kann, einschließlich des 3. Bauabschnitts.
Wahrscheinlich geht man auch davon aus, dass auch ein lediglich auf die Este-Querung bezogenes ergänzendes Planfeststellungsverfahren einen längeren Zeitraum beanspruchen wird, so dass dann die für 2013 bereitstehenden Haushaltsmittel für den 3. Bauabschnitt nicht in Anspruch genommen werden können. Herr Badur berichtet über die vorgetragenen Bitten aus den Verkehrsministerien des Bundes und des Landes Niedersachsen, doch die Klage zurückzunehmen und dadurch einen sofortigen Baufortschritt zu ermöglichen.
Herr Badur stellt dar, dass bei einer Fortführung des Klageverfahrens, also bei einem Nichtzustandekommen des Vergleichs, Gelegenheit bestehen wird, durch weitere Gespräche mit allen Beteiligten die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ausloten zu können. Er teilt in diesem Zusammenhang mit, dass Vertreter beider Verkehrsministerien zu einer solchen Vorgehensweise bereit sind und dass die Gespräche zügig aufgenommen werden könnten. Zusammenfassend empfiehlt Herr Badur nochmals, heute die Vergleichsbereitschaft zu erklären, gleichzeitig jedoch das Interesse an weiteren Gesprächen zu äußern. Er sagt zu, sich in dieser Hinsicht aktiv einzusetzen.
Herr Fischer erläutert, dass er die Formulierungen des Berichterstatters des OVG für die Stadt Buxtehude positiv sieht. Sie verdeutlichen, dass die Einlegung der Klage durchaus gerechtfertigt war. Die Stadt war immer der Auffassung, dass die verschiedenen Varianten in dem Verfahren nicht richtig abgewogen worden sind. Im Übrigen empfiehlt auch Herr Fischer, dem OVG die Vergleichsbereitschaft der Stadt zu erklären. Insofern sollte Buchst. a) der Beschlussempfehlung der Verwaltung zugestimmt werden. Hinsichtlich Buchst. b) hält es Herr Fischer für erforderlich, entsprechende verbindliche schriftsätzliche Erklärungen der Gegenseite einzuholen, bevor der Klageantrag für erledigt erklärt wird. Hierzu wird Herr Fischer im Laufe der weiteren Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt noch einen entsprechenden Antrag stellen.
Herr Hansen erläutert die Position der SPD-Fraktion zu der Thematik. Vom Grundsatz her ist seine Fraktion zu der gleichen Auffassung gelangt, wie von Herrn Fischer dargelegt.
Er weist darauf hin, dass die Stadt Buxtehude aus guten Gründen für einen Trog plädiert hat. Es sollte daher versucht werden, ein Verfahren hierfür auch möglichst lange aufrecht zu erhalten. Die Klage wurde auch mit dem Ziel geführt, eine zweite Chance in dem Verfahren zu erhalten. Dieses wird jetzt durch den Vergleich geboten. Sofern der Vergleich von der Gegenseite nicht angenommen wird, ist ein Urteil des OVG zu erwarten, es sei denn, die Gegenseite macht ein Angebot, von dem die Stadt Buxtehude langfristig profitiert. Zurzeit geht das Land davon aus, dass die Stadt einen Nachteil in Form der Brückenquerung in Kauf nimmt. Hier gilt es jetzt durch Verhandlungen darauf hinzuwirken, die Position der Stärke durch den Vergleich zu nutzen und einen nachhaltigen Ausgleich für die Stadt Buxtehude für eine – vermutlich kommende – Brücke zu erhalten.
Frau Butter erklärt, dass mit der Annahme des Vergleiches verbunden ist, dass ein ergänzendes aktualisiertes Verfahren mit erneuter Entscheidung über die verhältnismäßigste Variante erfolgen wird. Das dieses ein Trog sein wird, ist nicht sicher. Das Gericht führt hierzu an, das unabhängig von den Kosten eines Troges dieser mit erheblichen Beeinträchtigungen eines nachfolgenden FFH-Gebietes verbunden wäre. Mit der bloßen Annahme des Vergleiches wäre nach Auffassung der CDU-Fraktion noch nichts gewonnen. Es würde eine weitere nicht einzugrenzende zeitliche Verzögerung eintreten. Eine weitere Verhandlungsmöglichkeit ist dann nicht mehr gegeben. Dazu kommt, dass, sofern nicht mit den Arbeiten für den 3. BA begonnen werden kann, die zugesagten 15 Mio. € aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II nicht mehr verfügbar wären. Im Interesse der zahlreichen Pendler und Anwohner der B 73 und für einen schnellstmöglichen Weiterbau der A 26 lehnt die CDU-Fraktion den Vergleich ab und bittet darum, die Klage zu überdenken. Durch die Annahme des Vergleichs wird diese Perspektive aufgegeben. Frau Butter stellt in diesem Zusammenhang folgenden Antrag: „Der Bürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit den Vorhabenträgern auf Landesebene und Bundesebene (BMVBS) zu führen. Das Ziel ist es, den unverzüglichen Weiterbau der A 26 sicher zu stellen“.
Herr Lemke verdeutlicht, dass auch der Fraktion B 90/Die Grünen daran gelegen ist, das Autobahnthema möglichst bald zum Abschluss zu bringen. Dieses scheint mit dem jetzt vorliegenden Vergleichsvorschlag möglich zu sein. Er bietet gute Argumente dafür, dass die Stadt Buxtehude in dem Prozess insgesamt gute Chancen hat. Dieses sollte in den anstehenden Verhandlungen genutzt werden, insbesondere mit dem Hinweis auf Beeinträchtigungen für die Stadt in städtebaulicher und wirtschaftlicher Hinsicht.
Herr Fischer weist nochmals darauf hin, dass sich der Vergleich nur auf die Troglösung bzw. Brücke bezieht. Erst im Laufe des Verfahrens wurde ein weiterer Antrag gestellt, in einem Zuge die A 26 zu bauen. Dieses muss unterschieden werden. Wenn dem Vergleich zugestimmt wird, trägt dieses zur Beschleunigung bei, weil ein neuer Abwägungsprozess nur für diesen Teilbereich des 2. Bauabschnitts vorgenommen werden muss.
Im Laufe der ausgiebigen Diskussion, an der sich außerdem noch Frau Bade, Frau Biesenbach, Herr Hünnemeyer und Herr Klages beteiligen, werden die unterschiedlichen Argumente für und gegen die Annahme eines Vergleiches nochmals untermauert.
Herr Werner stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung.
Frau Lemm lässt zunächst über Buchst. a) der Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen. Diese wird mit 27 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Hinsichtlich Buchst. b) stellt Herr Fischer folgenden Antrag:
Der Klagantrag zu 1 wird entsprechend den Hinweisen des OVG vom 13.12.2012 neu gefasst werden und der Klageantrag zu 2 für erledigt erklärt werden, wenn die Beklagte und der Bund den Weiterbau der A 26 bis zur B 3 in Neu Wulmstorf schriftsätzlich verbindlich erklären.
Der Antrag wird mit 26 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Der Antrag der CDU-Fraktion, der von Frau Butter formuliert wurde, wird von Frau Biesenbach wiederholt mit der Bitte, hierüber noch abzustimmen. Die Abstimmung ergibt 11 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen. Herr Badur hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ergibt sich zusammengefasst folgender Beschluss:
Die Stadt Buxtehude stimmt dem mit Beschluss vom 30.11.2012 vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in der Verwaltungsrechtssache der Stadt Buxtehude gegen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgeschlagenen Vergleich zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits zu.
Der Klagantrag zu 1 wird entsprechend den Hinweisen des OVG vom 13.12.2012 neu gefaßt werden und der Klageantrag zu 2 für erledigt erklärt werden, wenn die Beklagte und der Bund den Weiterbau der A 26 bis zur B 3 in Neu Wulmstorf schriftsätzlich verbindlich erklären.
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